Altersrückstellung Pkv

Ich bin Vanessa Bauer, Gründerin von kvzentrale.com. Ich helfe Menschen, die Fragen rund um GKV und PKV haben oder Ihre Kasse bzw. Versicherung wechseln wollen.

Die Altersrückstellung ist für die Private Krankenversicherung eine Art Fangnetz. Sie verhindert, dass die Prämien, die ein Versicherter für seinen Gesundheitsschutz zahlen muss, im Alter in schwindelerregende Höhen steigen. Mitglieder in der Privaten Krankenversicherung (PKV) können sich zwar über billige Prämien freuen. Das gilt aber nur, solange sie jung und gesund sind. Denn gesunde Versicherte verursachen kaum Kosten. Werden privat Versicherte älter, nehmen sie auch häufiger Leistungen ihrer privaten Kasse in Anspruch.

Weil die PKV Leistungen für alle ihre Mitglieder bereithalten und natürlich auch bezahlen muss, steigen die Prämien für Ältere an. Die Altersrückstellung für die Private Krankenversicherung schafft einen Puffer, mit dem die Erhöhung von Beiträgen abgefedert wird.

  • Der Gesetzgeber verpflichtet die Gesellschaften, in der PKV Rückstellungen für das Alter zu bilden.
  • Aus der eigenen Tasche tun das die Krankenversicherer jedoch nicht.
  • Sie kalkulieren den Beitrag, den die Mitglieder in jedem Monat zahlen, entsprechend.
  • Dabei dient die Prämie nicht vollständig zu Finanzierung der Leistungen der Versicherer für ihre Mitglieder.
  • Einen Teil der Beiträge legen die Krankenversicherer an.

Aus den gesparten Beitragsteilen aller bei der Gesellschaft versicherten Mitglieder bildet die PKV dann die Altersrückstellung für die Private Krankenversicherung, Sie heißt im Versicherungsdeutsch korrekt übrigens Alterungsrückstellung. Auch die Art und Weise, wie Beitragsteile zur Abfederung steigender Beiträge angespart werden, schreibt das Gesetz vor.

Für alle Verträge, die von den Krankenversicherern seit den 1. Januar 2000 abgeschlossen wurden und in Zukunft abgeschlossen werden, müssen auf den monatlichen Beitrag zehn Prozent zur Altersrückstellung für die Private Krankenversicherung aufgeschlagen werden. Diesen Zuschlag zahlen alle betroffenen Versicherten zwischen ihrem 22. und dem 61. Lebensjahr. Die für die Rückstellungen vorgesehenen Beitragteile müssen die Versicherungsunternehmen mit Zinsen anlegen. Zum Abpuffern von Beitragserhöhungen jenseits des 65. Lebensjahres von Mitgliedern müssen die abgezweigten Teile des Beitrags vollständig verwendet werden. Der Abzug irgendwelcher Kosten ist nicht erlaubt. Die Zinsen, die erwirtschaftet wurden, werden in Höhe von 90 Prozent der Gemeinschaft der Versicherten gutschreiben. Feiert ein Versicherter seinen 80. Geburtstag, bekommt er vom Versicherer seine Altersrückstellungen praktisch geschenkt. Alles, was er bis zu diesem Tag von seinen Rückstellungen nicht aufgebraucht hat, muss der Versicherer zur Senkung seiner Beiträge einsetzen.

Kein individuelles Sparbuch

Die Bildung einer Altersrückstellung in der PKV hat nichts mit individuellem Sparen des Versicherten zu tun. Deshalb wird für ihn im Alter auch nicht das zur Entlastung der Beiträge eingesetzt, was er sich vorher, bildlich gesehen, auf die Seite gelegt hat. Die Alterungsrückstellung funktioniert wie ein Sparbuch im Kollektiv. Dabei sparen die einzelnen Alterskohorten in einem Tarif gemeinsam die Rückstellung an. Sind in einem bestimmten Tarif eine privaten Krankenversicherung viele Kunden, die seit langem dort versichert sind, sind auch die Mittel hoch, die zur Beitragsentlastung in diesem Tarif eingesetzt werden können.

Rückstellungen beim Wechsel des Versicherers

Dennoch haben Mitglieder in der privaten Krankenversicherung ein gewisses Recht an ihren Alterungsrückstellungen. Das zeigt sich immer dann, wenn sie mit ihrem Anbieter unzufrieden sind und deshalb den privaten Krankenversicherer wechseln wollen. Bis 2009 durften sie generell keine Altersrückstellungen mitnehmen, wenn sie ihrer privaten Krankenkasse den Rücken kehrten. Beim neuen Versicherer mussten sie erneut beginnen, solche Rückstellungen aufzubauen. Wer also seine PKV veränderte, schenkte der zurückbleibenden Gemeinschaft der Versicherten praktisch alle ihm zustehenden Altersrückstellungen. Ein PKV Beitragsvergleich brachte deshalb vor allem für ältere Mitglieder nicht viel.

Das hat sich zum 1. Januar 2009 durch eine Reform geändert. Damals hat die private Krankenversicherung die Altersrückstellung neu geregelt. Alle Kunden, die seit diesem Tag Mitglieder in der PKV wurden und es auch noch werden, dürfen einen Teil von ihren Alterungsrückstellungen mit zum neuen Anbieter nehmen. Mit dieser gesetzlichen Regelung wurde jedoch die Ungerechtigkeit nicht vollständig aufgehoben. Denn Mitglieder der PKV, die bereits vor 2009 bei einem Versicherer waren, hatten eine begrenzte Übergangszeit. Ein halbes Jahr lang hätten auch sie Rückstellungen zu einem anderen Anbieter mitnehmen können. Wer das nicht tat, etwa weil er mit seinem Versicherer zufrieden war, hat heute ein Problem. Möchte er zu einem neuen Versicherer wechseln, der ihm günstigere Beiträge bietet, bleiben seine Alterungsrückstellungen vollständig bei der alten Versicherungsgesellschaft.

Grenzen bleiben

Außerdem darf nur ein gewisser Teil der Alterungsrückstellungen mit zum neuen Versicherer. Dieser Teil wird vom Umfang bestimmt, den der Basistarif hat. Bei dem Basistarif handelt es sich um einen vom Gesetzeber vorgeschriebenen Einheitstarif. Er sichert PKV Mitgliedern ein Leistungsniveau, das dem der gesetzlichen Krankenkassen entspricht. Die Mitnahme von Anteilen in Höhe des Basistarifs gilt außerdem unabhängig davon, ob es sich beim Angebot des neuen Versicherers um einen Volltarif oder um den Basistarif handelt. Deshalb ist ein Wechsel in der PKV auch heute noch mit einem gewissen Verlust bei den Altersrückstellungen verbunden.

Besser innerhalb der Kasse wechseln

Eine Alternative gibt es jedoch, zu wechseln und die Alterungsrückstellungen völlig zu behalten. Alle Versicherten in der PKV dürfen sich nach einem günstigeren Tarif bei ihrer eigenen Versicherungsgesellschaft umsehen und dorthin wechseln. Wird von diesem Wahlrecht Gebrauch gemacht, wandern die Rückstellungen in ihrer gesamten Höhe mit. Ein Verlust ist damit ausgeschlossen. Dafür muss allerdings der neue und billigere Tarif dem Mitglied den gleichartigen Schutz wie der alte Tarif bieten. Weichen die Leistungen des neuen Tarifs dagegen ab, gelten gesonderte Bestimmungen.

Beiträge im Alter sparen

Viele Versicherte fürchten, dass ihre private Krankenversicherung im Alter teuer oder sogar unbezahlbar wird. Die privaten Krankenversicherer betonen zwar immer wieder, dass sie Altersrückstellungen bilden, die einen Anstieg der Beiträge im Alter dämpfen. Doch in welche Richtung sich die Beiträge für die private Krankenversicherung im Alter in den kommenden Jahren entwickelt werden, ist nicht eindeutig abzusehen. Fest steht dagegen, dass beim Eintritt in die Rente zwei Anteile des Krankenversicherungsbeitrags einfach entfallen. Denn nach dem 60. Geburtstag des Versicherten fällt der vom Gesetz vorgesehene Zuschlag von 10 Prozent weg. Das ist der Zuschlag, aus dem bis zum vollendeten 60. Lebensjahr die Altersrückstellungen gebildet werden, die den Beitrag im Alter entlasten sollen. Außerdem entfällt mit Beginn der Rente für die meisten Versicherten das Krankentagegeld.

Dafür muss dann also ebenfalls kein Beitrag mehr gezahlt werden. Dieser Anteil des Beitrags für Krankentagegeld macht in der Regel etwa 5 Prozent des Beitrags aus.

  • Allerdings fällt mit Beginn der Rente auch der Teil zum Krankenversicherungsbeitrag weg, den der Arbeitgeber während des Arbeitslebens für den Versicherten gezahlt hat.
  • Der Arbeitgeberzuschuss zu PKV wird aber zum Teil durch eine andere Leistung ersetzt.
  • Denn dafür erhält ein privat Krankenversicherer, wenn er bei der gesetzlichen Rentenkasse einen entsprechenden Antrag stellt, einen Zuschuss von seinem Rentenversicherungsträger.
  • Aber nur, wenn er auch wirklich eine gesetzliche Rente erhält.
  • Dieser Zuschuss entspricht in seiner Höhe dem halben Beitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung, ist aber nicht höher als der Beitrag der Krankenversicherung.

Er wird auf die Höhe der Rente berechnet. Wer eine geringe Leistung aus der Rentenkasse erhält, der bekommt auch nur einen kleinen Zuschuss für seine private Krankenversicherung im Alter. Dieser wird mit der Rente an den Versicherten ausgezahlt. Er ist steuerfrei.

Sparen mit dem richtigen Tarif

Wer hohen Beiträgen für eine private Krankenversicherung im Alter aus dem Weg gehen will, hat in einem gewissen Maße die Chance, seine Prämie an den eigenen finanziellen Spielraum anzupassen. So ist es beispielsweise möglich, sich innerhalb der eigenen Versicherungsgesellschaft nach einem günstigeren Tarif umzuschauen. Die meisten privaten Krankenversicherer legen regelmäßig neue Tarife auf. Diese sind fast immer billiger als die alten Tarife. Das liegt daran, dass die privaten Krankenversicherer neue und vor allem jüngere Kunden gewinnen wollen. Für diese müssen sie aber preiswerte und attraktive Tarife auflegen. Für Bestandskunden der Gesellschaft ist es ebenso erlaubt, in einen solchen Tarif zu wechseln und damit zu sparen. Allerdings kostet es persönlich viel Zeit oder die Hilfe einer unabhängigen Agentur mit einem passenden Beitragsrechner, wenn man einen solchen Tarif finden will. Besser ist außerdem, nur innerhalb der eigenen Versicherungsgesellschaft zu wechseln. Geht man zu einem anderen Anbieter, riskiert man damit Teile seiner Altersrückstellungen.

Bei Beitragssteigerungen im Alter ist für Versicherte außerdem der Wechsel in den Standardtarif seines Versicherers eine weitere gute Alternative. Diesen Standardtarif bieten alle Gesellschaften an. Leider ist diese Sparmöglichkeit den wenigsten Versicherten bekannt. Die Leistungen im Standardtarif entsprechen dem Niveau der gesetzlichen Krankenversicherung. Es sind also bis auf ein paar Ausnahmen nur noch die Leistungen abgesichert, die gesetzliche Kassen ihren eigenen Versicherten bieten. Weil ältere Versicherte in der privaten Krankenversicherung, wenn sie älter als 55 Jahre sind, nicht in die gesetzliche Kasse zurück können, könnte in der Zukunft die Bedeutung des Standardtarifs in der privaten Krankenversicherung noch zunehmen, wenn privat Versicherte nach Möglichkeiten suchen, die Beiträge ihrer Krankenversicherung zu senken. In den Standardtarif können Kunden wechseln, die bereits vor dem Jahr 2009 in der privaten Krankenversicherung Kunden waren. Jeder Versicherer hat die Pflicht, bei der Erhöhung der Beiträge den Versicherten über diesen alternativen Tarife zu informieren. Das ist die große Mehrzahl der neun Millionen Versicherten. Für Versicherte, die nach diesem Zeitpunkt in die PKV gewechselt sind, bietet sich als Alternative auf dem Niveau der gesetzlichen Kasse der Basistarif an.

Den Vertrag anpassen

Weil die Beiträge am stärksten in den ambulanten Tarifen steigen, lohnt es sich, den Selbstbehalt zu erhöhen und damit die Beiträge für die private zur Krankenversicherung im Alter zu beeinflussen. Oft sinkt durch eine höhere Selbstbeteiligung die monatlich zu zahlende Prämie sehr stark. Privatpatienten fahren sogar dann viel günstiger, wenn sie die Kosten für die Behandlung oder die Medikamente in voller Höhe selbst zahlen müssen. Alternativ lohnt es sich, aus dem bestehenden Tarif bestimmte Leistungsteile zu streichen. Das könnte zum Beispiel die Umstellung von einem Einbett-Zimmer auf ein Zweibett-Zimmer sein oder der Verzicht auf die Behandlung durch den Chefarzt.

Beiträge zur PKV im Rentenalter bezahlbar halten

Wer in jungen Jahren zu günstigen Preisen in die Private Krankenversicherung wechseln konnte, wird von den Beiträgen zur PKV im Alter oft kalt erwischt: Mit Ausscheiden aus dem Erwerbsleben fällt der Arbeitgeberanteil weg, aber der Beitrag für die Krankenversicherung bleibt unverändert hoch. Kostensteigerungen im Gesundheitswesen, die ganz wesentlich von privat Versicherten getragen werden, führen sogar zu erheblichen Mehrbelastungen und überfordern damit so manchen Rentner.

Mit kluger, langfristiger Planung kann man aber die Beiträge auch im Alter bezahlbar halten.

  • Wer als Arbeitnehmer mehr verdient als die jährlich neu ermittelte Jahresarbeitsentgeltgrenze, kann sich von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung befreien lassen und eine private Krankheitskostenvollversicherung abschließen.
  • Ob das sinnvoll ist, hängt von Alter, Gesundheit und persönlicher Lebensplanung ab.
  • In der gesetzlichen Versicherung bezahlen Sie einen Prozentsatz Ihres Einkommens, unabhängig von Alter und eventuell vorhandenen Krankheiten.
  • Mit Eintritt ins Rentenalter reduziert sich der Krankenversicherungsbeitrag also entsprechend.
  • Außerdem sind Familienangehörige ohne eigenes Einkommen beitragsfrei mitversichert.

Diesem Solidaritätsprinzip der Sozialversicherung steht das Äquivalenzprinzip der privaten Versicherer gegenüber. Jeder zahlt entsprechend des individuellen Risikos. Die Prämien für die PKV im Alter sinken also nicht, Angehörige zahlen eigene Versicherungsbeiträge, auch wenn sie selbst nichts verdienen.

Generell gilt: Je jünger Sie beim Wechsel in die Privatversicherung sind, umso eher haben Sie langfristig einen Beitragsvorteil. Allerdings schmilzt dieser Vorteil schnell dahin, wenn ein nicht arbeitender Partner und Kinder zu versichern sind. Die Entscheidung für oder gegen eine Private Krankenversicherung muss also gut und langfristig überlegt sein. Eine Rückkehr vom privaten Versicherer in eine gesetzliche Krankenkasse ist nur unter sehr engen Voraussetzungen möglich, zum Beispiel wenn das Einkommen dauerhaft unter die Jahresarbeitsentgeltgrenze sinkt. Dies kann man etwa durch Teilzeitarbeit oder Verwendung des Gehalts für eine betriebliche Altersversorgung erreichen. Wer älter als 55 Jahre ist, darf nur zurückkehren, wenn er in den fünf Jahren davor mindestens einen Tag lang gesetzlich versichert war.

Rentenversicherung bezuschusst Privatpatienten

Der Arbeitgeber zahlt privat Versicherten einen Zuschuss von maximal 7,3 % der Beitragsbemessungsgrenze, das sind derzeit etwas mehr als 300 EUR im Monat. Mit Ausscheiden aus dem Arbeitsleben fällt dieser Zuschuss weg. Wer in der PKV im Alter versichert ist, muss den Versicherungsbeitrag aber nicht ganz allein bezahlen. Die Rentenversicherung zahlt auf Antrag 7,3 % der Rente, maximal die Hälfte der tatsächlichen Kosten der Krankenversicherung, wenn eine Krankheitskostenversicherung bei einem deutschen Versicherer vorhanden ist. Ist die Rente geringer als die Beitragsbemessungsgrenze, wovon in aller Regel auszugehen ist, bleibt also eine Lücke zum bisherigen PKV Arbeitgeberanteil.

Ganz abgesehen von dem geringeren Zuschuss sitzt Rentnern das Geld ohnedies nicht mehr so locker. Wer nicht privat vorgesorgt hat, muss mit einer unter Umständen hohen Differenz zwischen letztem Arbeitseinkommen und der gesetzlichen Rente kämpfen. Die privaten Krankenversicherer bieten in aller Regel einen Tarif, mit dem Guthaben für die PKV im Alter angespart werden kann. Solche Beitragsentlastungs-Komponenten sorgen dafür, dass während des aktiven Erwerbslebens höhere Krankenversicherungsbeiträge gezahlt werden, die im Rentenalter verrechnet werden. Damit werden nicht nur der geringere Zuschuss und die allgemein schlechtere Einkommenssituation aufgefangen, sondern auch Beitragssteigerungen durch höhere Kosten des Gesundheitssystems abgefedert. Eine solche Tarifkomponente als heimlicher Sparvorgang ist besonders den Arbeitnehmern zu empfehlen, die den maximalen Arbeitgeber-Zuschuss noch nicht ausschöpfen, denn der Arbeitgeber beteiligt sich auch am Mehraufwand für diesen Zusatzbaustein.

Letzter Ausweg Notlagen- und Basistarif

Die guten Ratschläge zur Vorsorge, um die PKV im Alter bezahlen zu können, kommen vielleicht für manchen Rentner zu spät. Jährliche Beitragssteigerungen mit teils zweistelligen Prozentsätzen pro Jahr führen zu Beitragsrückständen und Mahnkosten. Wichtig ist, den Versicherungsschutz in jedem Fall zu erhalten. Sprechen Sie mit Ihrem Versicherer, er wird Ihnen Möglichkeiten aufzeigen, etwa eine vorübergehende Stundung der fälligen Zahlungen. Auch der vorübergehende Wechsel in den sogenannten Notlagentarif ist möglich.

Hilft das nicht, weil die Zahlungsschwierigkeiten nicht nur vorübergehend sind, bleibt der Wechsel in den 2009 geschaffenen Basistarif. Er orientiert sich hinsichtlich der Leistungen an der gesetzlichen Versicherung und darf auch nicht mehr kosten als der Höchstbeitrag in der GKV. Hierfür werden auch staatliche Zuschüsse nach den Vorschriften des Sozialrechts gezahlt. Der Basistarif ist der letzte Ausweg zum Erhalt des Versicherungsschutzes, aber keine gute Lösung für alle, die die Behandlung als Privatpatient langfristig sichern wollten, gerade für einen Lebensabschnitt, in der sie besonders wichtig werden könnte. Mit zukunftsweisender Planung der PKV im Alter muss es so weit nicht kommen.

Altersrückstellungen senken PKV-Beitrag

Für privat Krankenversicherte wirkt die Altersrückstellung der PKV ähnlich wie ein Airbag. Mit zunehmendem Lebensalter steigen die Ausgaben für Krankheiten. Bis zu zwölf Mal mehr kosten allein die Leistungen, die ein 80jähriger im Vergleich zu einem 30jährigen verursacht. Steigen die Ausgaben für die Gesunderhaltung, müssten auch die Beiträge mithalten. Damit das nicht passiert, bilden Versicherer Rückstellungen und puffern so diesen Beitragsanstieg ab. Dass private Versicherer Rückstellungen bilden, schreibt der Gesetzgeber vor.

Wobei das Wort Altersrückstellung eigentlich nicht korrekt ist. Es müsste Alterungsrückstellungen heißen.

  • In der privaten Krankenversicherung ist der monatliche Beitrag rein rechnerisch ein über die gesamte Vertragslaufzeit konstanter Beitrag.
  • Da schon früh klar ist, dass wegen steigenden Alters des Versicherten auch die Leistungen in Zukunft ansteigen und damit deswegen die Leistungen nicht gekürzt oder die monatlichen Prämien erhöht werden, spart die Versicherungsgesellschaft Teile des Monatsbeitrag an.
  • Und zwar verzinslich.
  • Dafür zahlen Versicherte seit dem Jahr 2000 einen Zuschlag auf ihren Beitrag in Höhe von zehn Prozent, in der Regel zwischen dem 22.
  • Lebensjahr und dem 61.

Lebensjahr. Diese gesparten Teile des Beitrags bilden die Rückstellung für das Alter. Mit den zunehmenden Lebensjahren des Versicherten können Leistungen ohne zusätzliche Erhöhung der Beiträge garantiert werden. Aufgefangen wird damit nicht nur die durch zunehmendes Alter bedingte häufigere Inanspruchnahme von Leistungen, sondern auch ganz allgemein steigende Gesundheitskosten.

Versicherungsgesetz schreibt Rahmenbedingungen vor

Maximal beträgt der Zinssatz, mit dem die Altersrückstellung der PKV berechnet wird, 3,5 Prozent. Ihre Krankenversicherungstarife können die Unternehmen allerdings auch auf einem niedrigeren Satz aufbauen. Daraus folgt aber, dass der Teil der Zinserträge, die der Rückstellung im Alter zugerechnet werden, geringer ist. Im Alter drohen damit dann aber auch höhere Prämien für die Krankenversicherung. Liegt der Marktzins über dem kalkulierten Zins, werden die vom Versicherungsunternehmen erzielten Erträge als Überzinsen bezeichnet. Sie werden besonders für die zusätzliche Entlastung der PKV Beiträge oder auch für Beitragsrückerstattungen verwendet. Gibt es die Liquidität aus dem Beitragszuschlag es her, kann es ab dem 80. Geburtstag des Versicherten sogar zu einer Beitragssenkung kommen.

Wenn privat Krankenversicherte ihren Versicherer wechseln, können sie seit dem Jahr 2009 ihre Altersrückstellung der PKV nur soweit mitnehmen, wie es dem Basistarif entspricht. Dabei ist es unerheblich, ob sie beim neuen Anbieter in einen Basistarif oder in einen Volltarif wechseln. Ein Wechsel zu einer alternativen Versicherungsgesellschaft ist so nicht wirklich attraktiv. Wird innerhalb des eigenen Versicherungsunternehmens gewechselt, können Alterungsrückstellung allerdings in voller Höhe mitgenommen werden. Sind die Leistungen in dem neuen Tarif, den der Versicherte gewählt hat, umfassender oder höher als in dem alten Tarif, darf der Anbieter jedoch für die höheren Leistungen einen Risikozuschlag berechnen oder dem Versicherten dafür eine auferlegen. Der Kunde kann das nur verhindern, wenn er für die höhere Leistungen einen Leistungsausschluss akzeptiert. Wer im Jahr 2009 zum ersten mal in eine private Krankenversicherung eingetreten ist, kann seine Altersrückstellungen uneingeschränkt mitnehmen. Das ebenfalls in der Höhe des Basistarifes. Dafür sind die neuen Tarife auch alle entsprechend ausgelegt.

Das Kollektiv der Versicherten profitiert

Den Aufbau von Altersrückstellung dürfen sich die Versicherten nicht wie einen individuelle Sparvertrag vorstellen, bei dem im Alter nur das Kapital zur Entlastung des Beitrags verwendet wird, das der Kunde selbst angespart hat. Die Bildung von finanziellen Reserven gleicht eher einem Sparbuch im Kollektiv. Dabei sparen die einzelnen Altersgruppen in einem Tarif gemeinsam Rückstellungen an. Je höher die Zahl der langjährig Versicherte in einem Tarif ist, desto höher sind auch die vorgesparten Mittel zur Entlastung beim Beitrag im zunehmenden Alter.

Werden Verträge gekündigt, dann erhalten die in dem Tarif verbliebenen Versicherten die Altersrückstellungen der Kunden, die ausgeschieden sind. Sie kommen damit in den Genuss von Rückstellungen, die sie selbst gar nicht angespart haben. Das heißt aber auch, dass der Kunde, der seine eigenen gesparten Reserven für das Alter bei einem Wechsel nicht mitnehmen kann, bei seinem neuen Anbieter nicht wieder von vorn anfangen muss. Denn er kommt in eine Altersgruppe, in der bereits Rückstellungen angespart haben. Wer später hinzu kommt, darf davon nicht ausgeschlossen werden.


Vanessa Bauer

Im Laufe meiner beruflichen Karriere habe ich gelernt, wie gesetzliche Krankenkassen arbeiten und wie private Versicherer ihre Tarife kalkulieren. Dadurch kann ich einschätzen, wovon in erster Linie die Versicherer profitieren, und wovon die Versicherten selbst.