Arbeitgeberzuschuss Pkv

Ich bin Vanessa Bauer, Gründerin von kvzentrale.com. Ich helfe Menschen, die Fragen rund um GKV und PKV haben oder Ihre Kasse bzw. Versicherung wechseln wollen.

So, wie sich der Arbeitgeber an den Beiträgen der Arbeitnehmer zur Sozialversicherung beteiligt, gibt es auch einen Arbeitgeberzuschuss in der PKV. Seine maximale Höhe wird jährlich neu berechnet, sie orientiert sich am Höchstbeitrag für die gesetzliche Krankenversicherung.

Da der Arbeitgeberzuschuss zur PKV im Alter nicht mehr gezahlt wird, müssen Privatpatienten rechtzeitig vorsorgen.

  • In der Sozialversicherung gilt der Grundsatz der paritätischen Finanzierung.
  • Das bedeutet, Arbeitnehmer und Arbeitgeber tragen Sozialversicherungsbeiträge je zur Hälfte.
  • Dieser Grundsatz wird allerdings in der gesetzlichen Krankenversicherung schon seit 2005 teilweise durchbrochen.
  • Der Gesetzgeber wollte angesichts schnell steigender Kassenbeiträge die Lohnnebenkosten der Wirtschaftsunternehmen senken.
  • Kostensteigerungen im Gesundheitswesen gehen seit der Neuregelung allein zu Lasten der Arbeitnehmer.

Bis 2014 sah die Verteilung so aus, dass der Beitragssatz der gesetzlichen Krankenkassen zunächst um 0,9 Prozentpunkte gekürzt wurde. Diesen Teil musste der Arbeitnehmer allein tragen. Nur der restliche Beitragssatz wurde hälftig zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber aufgeteilt. Seit 2015 hat die Große Koalition die Beitragserhebung geändert. Jetzt gibt es einen festen Beitragssatz aller Krankenkassen von 14,6 % des Einkommens, der von Arbeitnehmer und Arbeitgeber mit je 7,3 % getragen wird. Allerdings können die Kassen Zusatzbeiträge erheben, und diese sind vom Arbeitnehmer allein zu zahlen. Nur wenige Krankenkassen kommen ohne Zusatzbeitrag aus. Günstige Versicherer haben aber Beitragssätze unter 15,0 %.

Arbeitgeberbeteiligung auch für privat Versicherte

Wer als Arbeitnehmer mehr verdient als die sogenannte Jahresarbeitsentgeltgrenze, eine wichtige Rechengröße der Sozialversicherung, kann sich von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung befreien lassen. Dafür muss er das Bestehen einer privaten Krankheitskosten-Vollversicherung nachweisen.

Während das System der Sozialversicherung Beiträge nach der persönlichen Leistungsfähigkeit in Prozent des Einkommens erhebt, kalkulieren die privaten Krankenversicherung ihren Beitrag nach dem individuellen Risiko, also insbesondere nach dem Alter des Versicherten bei Vertragsbeginn und seinem aktuellen Gesundheitszustand. Wer jung und gesund ist, profitiert also von günstigen Beiträgen. Die Entscheidung für eine Privatversicherung sollte dennoch gut überlegt sein, denn es gibt zum Beispiel keine kostenlose Familienversicherung, und auch im Rentenalter zahlt man den vollen Beitrag weiter.

Der Arbeitgeber beteiligt sich wie in der Sozialversicherung mit einem Arbeitgeberzuschuss an der PKV. Dazu müssen Sie Ihrer Lohnbuchhaltung die Höhe des Beitrags für Ihre Krankenversicherung nachweisen. Die privaten Krankenversicherer stellen automatisch entsprechende Bescheinigungen aus. Der Zuschuss vom Arbeitgeber beträgt die Hälfte des tatsächlich zu zahlenden Beitrags, maximal aber den Betrag, den der Arbeitgeber auch für die gesetzliche Versicherung höchstens zahlen müsste. Wie oben erläutert, ist dies ein Beitragssatz von 7,3 %, der auf die sogenannte Beitragsbemessungsgrenze angewendet wird. Auch die Beitragsbemessungsgrenze ist eine dynamische Rechengröße der Sozialversicherung, die jährlich an die allgemeine Einkommensentwicklung angeglichen wird. Der höchste Arbeitgeberzuschuss zur PKV, 7,3 % aus der Beitragsbemessungsgrenze, beträgt aktuell etwas mehr als 300 EUR monatlich.

Arbeitgeber an einer Beitragsentlastung im Alter beteiligen

Wer sich in jungen Jahren privat versichert und keine Familienangehörigen hat, kann die Versicherung zu einem sehr günstigen Beitrag abschließen. Unser Tipp: Ist der höchstmögliche Arbeitgeberzuschuss für die PKV dadurch noch nicht ausgeschöpft, fragen Sie Ihren Versicherer nach einer Beitragsentlastungskomponente für das Rentenalter. Ihr Arbeitgeber zahlt auch dafür einen Zuschuss, und der Krankenversicherungsbeitrag ist im Rahmen bestimmter Grenzen auch steuerlich absetzbar.

Die frühzeitige Vorsorge für eine Reduzierung der Beiträge im Rentenalter ist aus verschiedenen Gründen wichtig. Zunächst müssen Sie bedenken, dass der Beitrag nicht wie in der gesetzlichen Versicherung mit dem Ausscheiden aus dem Erwerbsleben automatisch sinkt. Er wird ja nicht in Prozent des Einkommens erhoben, sondern nach dem individuellen Gesundheitsrisiko. Zwar wird die Krankenversicherung nicht allein deswegen teurer, weil Sie älter werden und häufiger krank sein könnten. Dafür ist eine Alterungsrückstellung gesetzlich vorgeschrieben, die den Beitrag stabilisiert. Aber er wird eben auch nicht billiger, wenn Ihr Arbeitseinkommen wegfällt und sie vielleicht mit einer deutlich geringeren Rente auskommen müssen.

Erschwerend kommt hinzu, dass es auch den Arbeitgeberzuschuss zur PKV nicht mehr gibt, wenn Sie in Rente sind. Zwar zahlt die gesetzliche Rentenversicherung ebenfalls einen Zuschuss, aber nur maximal 7,3 % Ihrer Altersrente. Und die wird insbesondere bei gut verdienenden Arbeitnehmern deutlich geringer sein als das letzte Einkommen vor dem Ruhestand. Und trotz Alterungsrückstellung müssen Sie damit rechnen, künftig deutlich höhere Beiträge für eine Privatversicherung zahlen zu müssen. Kostendämpfungsmaßnahmen im Gesundheitswesen wirken weitestgehend nur auf die Sozialversicherung, und die demografische Entwicklung tut ein Übriges, um Beitragssteigerungen zu forcieren.

Mit einer Tarifkomponente zur Beitragsentlastung im Alter sparen Sie während Ihres aktiven Arbeitslebens unmerklich, ohne dass es weh tut, bezuschusst und steuerbegünstigt Geld an, das Sie später einsetzen, um den Wegfall des Arbeitgeberzuschusses zur PKV und sonstige Kostenerhöhungen sinnvoll zu kompensieren.

Arbeitgeber zahlt die PKV

Wer sich als Arbeitnehmer privat krankenversichert, erhält von seinem Arbeitgeber einen Zuschuss für die private Krankenversicherung. Auch die private Pflegeversicherung wird bezuschusst. Ein Nachweis über die Beitragshöhe, den der private Versicherer unaufgefordert ausstellt, reicht als Beleg für die Lohnbuchhaltung, und der Zuschuss wird mit dem Gehalt überwiesen.

Wie hoch der Zuschuss ist und wie Sie den höchsten möglichen Arbeitgeberanteil optimal nutzen, verrät Ihnen der folgende Ratgeber.

  • Die deutsche Sozialgesetzgebung möchte gesetzlich und privat Versicherte gleich behandelt wissen, was den Arbeitgeberzuschuss angeht.
  • Deshalb orientiert sich der Zuschuss für die private Krankenversicherung an dem, was auch ein gesetzlich Versicherter erhalten würde.
  • Für die Sozialversicherung gilt grundsätzlich eine paritätische Finanzierung.
  • Das bedeutet, Arbeitnehmer und Arbeitgeber zahlen den Beitrag je zur Hälfte.
  • Bei der Krankenversicherung ist dieses Prinzip aber seit 2005 durchbrochen.

Aktuell gilt, dass nur der gesetzlich eingefrorene Beitragssatz von 14,6 % geteilt wird. Der Arbeitgeberzuschuss für die soziale Krankenversicherung beträgt also 7,3 % des versicherungspflichtigen Einkommens. Zusatzbeiträge, wie sie von fast allen gesetzlichen Krankenkassen erhoben werden, gehen allein zu Lasten des Arbeitnehmers.

Die beitragspflichtige Einkommenshöhe ist in der gesetzlichen Krankenversicherung durch die Beitragsbemessungsgrenze nach oben gedeckelt. Diese dynamische Rechengröße der Sozialversicherung wird jährlich an die allgemeine Einkommensentwicklung angepasst. Weil nur gut verdienende Arbeitnehmer die Möglichkeit haben, sich von der Versicherungspflicht befreien zu lassen und zu einem privaten Versicherer zu wechseln, ist es sinnvoll, den Zuschuss für die private Krankenversicherung auf den höchstmöglichen Zuschuss zur gesetzlichen Versicherung zu begrenzen. Damit ergibt sich folgende Rechenregel für den Arbeitgeberbeitrag in der privaten Krankenversicherung: die Hälfte des tatsächlichen Beitrags, höchstens aber 7,3 % der jeweils gültigen Beitragsbemessungsgrenze. Das Limit beläuft sich derzeit auf etwas mehr als 300 EUR monatlich.

Beamte erhalten übrigens keinen Zuschuss ihres Dienstherrn. Da sie beihilfeberechtigt sind und der Beihilfe-Satz mindestens 50 % beträgt, kommt der Staat damit bereits seiner Fürsorgepflicht nach und muss eine ergänzende PKV nicht zusätzlich bezuschussen. Auch während des Bezugs von Krankengeld, Mutterschaftsgeld und Elterngeld ruht der Anspruch auf den Arbeitgeberzuschuss.

Vertragsgestaltung mit Blick auf den Zuschuss optimieren

Die privaten Krankenversicherer kalkulieren ihren Beitrag nicht nach dem Einkommen, sondern nach dem tatsächlichen Risiko. Dieses wird insbesondere durch das Eintrittsalter, also das Alter des Versicherten bei Vertragsbeginn, und seinen Gesundheitszustand bestimmt. Eine beitragsfreie Familienversicherung gibt es nicht. Partner und Kinder ohne eigenes Einkommen müssen separat versichert werden und einen eigenen Beitrag zahlen.

Wer also jung, gesund und alleinstehend ist, kann sich sehr günstig versichern und schöpft den Höchstzuschuss des Arbeitgebers möglicherweise nicht aus. In diesem Fall lohnt es sich nicht, den Beitrag durch eine Selbstbeteiligung zu reduzieren, denn an den deswegen selbst zu tragenden Krankheitskosten beteiligt sich der Arbeitgeber normalerweise nicht. Selbst wenn er es ausnahmsweise doch tun sollte, ist es nicht vorteilhaft, denn als Arbeitnehmer müssen Sie diese Leistung als geldwerten Vorteil versteuern, während der Zuschuss für die private Krankenversicherung als solcher steuerfrei bleibt. Besser ist es, den Versicherungsschutz durch zusätzliche Leistungen aufzustocken.

Besonders interessant ist eine Komponente, die Ihnen eine Beitragsentlastung im Alter sichert. Zwar enthält der PKV-Beitrag bereits eine Alterungsrückstellung, die die Beiträge stabilisiert und dafür sorgt, dass der Beitrag nicht allein deswegen von Jahr zu Jahr steigt, weil Sie älter werden. Medizinischer Fortschritt und demografischer Wandel lassen aber dennoch beträchtliche Beitragserhöhungen in den kommenden Jahren erwarten. Hinzu kommt, dass der Beitrag für die private Krankenversicherung mit Eintritt in das Rentenalter nicht automatisch sinkt, wie es in der gesetzlichen Versicherung der Fall ist. Vielmehr steigt Ihre Belastung, weil der Arbeitgeberzuschuss mit Ausscheiden aus dem Erwerbsleben wegfällt und der Zuschuss des Rentenversicherers in aller Regel deutlich niedriger ist, nämlich nur 7,3 % der Rente. Mit Vereinbarung einer Tarifkomponente zur Beitragsentlastung spart man während seiner Berufstätigkeit Beiträge an, die später dem Vertrag gutgeschrieben werden und dafür sorgen, dass der Krankenversicherungsbeitrag im Alter nicht zum Problem wird. Ist der höchste Zuschuss für die private Krankenversicherung noch nicht ausgeschöpft, spart der Arbeitgeber hälftig mit Ihnen für das Rentenalter.

Keine Angst vor Beitragsrückgewähr

Bietet Ihr Krankenversicherer Beitragserstattungen bei Leistungsfreiheit? Das kann sich lohnen, denn oft gibt es hier einen, zwei oder bei mehrjährig schadenfreien Verträgen sogar drei Monatsbeiträge zurück. Sammeln Sie deshalb Rechnungen bis zum Jahresende und reichen Sie sie erst zur Erstattung ein, wenn Sie sicher sind, dass Sie die Beitragsrückgewähr nicht gefährden oder die Höhe der Rechnungen klar höher ist als die aktuelle und eventuell auch die zukünftige Beitragsrückgewähr.

Sie bekommen im Fall einer Beitragsrückgewähr den vollen Beitrag, also Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil, zurück. Den Zuschuss für die private Krankenversicherung, den Sie mit dem Lohn erhalten haben, müssen Sie nicht zurückzahlen. Ein auf den ersten Blick hoher Monatsbeitrag in Verbindung mit einer garantierten Erstattung bei Leistungsfreiheit kann unter diesem Gesichtspunkt sehr attraktiv sein.


Vanessa Bauer

Im Laufe meiner beruflichen Karriere habe ich gelernt, wie gesetzliche Krankenkassen arbeiten und wie private Versicherer ihre Tarife kalkulieren. Dadurch kann ich einschätzen, wovon in erster Linie die Versicherer profitieren, und wovon die Versicherten selbst.