Beitragsbemessungsgrenze Krankenversicherung

Ich bin Vanessa Bauer, Gründerin von kvzentrale.com. Ich helfe Menschen, die Fragen rund um GKV und PKV haben oder Ihre Kasse bzw. Versicherung wechseln wollen.

Für die Berechnung des Krankenkassenbeitrags ist die Bemessungsgrenze der Krankenversicherung eine wichtige rechnerische Größe. Denn die Beiträge werden für jedes Mitglied nur bis zu einer gesetzlich festgelegten Grenze erhoben, der so genannten Beitragsbemessungsgrenze. Für den Teil des Einkommens oder des Gehalts, der über dieser Bemessungsgrenze der Krankenversicherung liegt, werden keine Beiträge in der gesetzlichen Krankenkasse mehr fällig. Wo genau und in welcher Höhe die Krankenversicherung die Bemessungsgrenze ansetzt, das ändert sich von Jahr zu Jahr.

Ausschlaggebend für die Höhe der Grenze ist nämlich die gesamte Lohnentwicklung im Vorjahr. Die Bemessungsgrenze wird deshalb in jedem Jahr neu durch die Bundesregierung festgesetzt.

  • Ist im Jahr davor das durchschnittliche Einkommen gestiegen, steigt auch die Beitragsbemessungsgrenze, oberhalb der jeder Arbeitnehmer keine weiteren Beiträge für die Krankenkasse zahlen muss.
  • Sinkt das durchschnittlich Einkommen, was wenig wahrscheinlich aber nicht unmöglich ist, dann sinkt auch die Bemessungsgrenze.
  • Deswegen bewirkt eine jede neue Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze für gut verdienende Mitglieder der GKV quasi eine Erhöhung des Beitrags, weil der Beitragssatz jetzt auf eine höhere Summe angelegt wird.
  • Für Mitglieder, die mit ihrem Einkommen unter der Bemessungsgrenze der Krankenversicherung liegen, ändert eine höhere oder eine niedrigere Grenze nichts am eigenen Beitrag.
  • Eine geringere Beitragsbemessungsgrenze dagegen würde zu einer Absenkung des maximalen Beitrags führen.

Das Solidarprinzip

Dass in der gesetzlichen Krankenversicherung eine Höchstgrenze zur Bemessung der Beiträge eingerichtet wurde, folgt dem Solidarprinzip. Es ist innerhalb aller Sparten der Sozialversicherung das vorherrschende Prinzip und soll gewährleisten, dass sich die Höhe der Beiträge strikt nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Versicherten richtet. Der Anspruch an Leistungen jedes einzelnen Mitglieds richtet sich dagegen nach der Bedürftigkeit und darf nicht davon abhängig gemacht werden, wie hoch die Beiträge des Mitglieds sind. Festgeschrieben ist dieses Prinzip im Sozialgesetzbuch V (SGB V). Damit tragen Mitglieder mit gutem Verdienst für Mitglieder mit einem niedrigeren Lohnniveau die Beitragslast mit. Das aber nur innerhalb von gewissen Einkommensgrenzen. Lohn und Gehalt über den Bemessungsgrenzen werden nicht angetastet.

Rechengröße in der Sozialversicherung

Die Beitragsbemessungsgrenze wird sehr oft mit der Jahresarbeitsentgeltgrenze, auch Versicherungspflichtgrenze genannt, gleichgesetzt. Bis in das Jahr 2003 waren beide Grenzen in ihrer Höhe identisch. Dabei handelt es sich jedoch um zwei sehr verschiedene Rechengrößen in der Sozialversicherung. Die Versicherungspflichtgrenze zeigt an, ab welcher Höhe des jährlichen Arbeitslohnes ein Arbeitnehmer in der gesetzlichen Krankenkasse nicht mehr pflichtversichert sein muss. Er hat dann die Wahl. Entweder bleibt er als freiwilliges Mitglied seiner gesetzlichen Kasse erhalten oder er wechselt in die private Krankenversicherung zu wechseln. Deshalb grenzt die Versicherungspflichtgrenze bzw. die Jahresarbeitsentgeltgrenze den Markt zwischen der gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung ab.

Die Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung gilt seit dem Jahr 2001 einheitlich sowohl für die alten als auch für die neuen Bundesländer. Bis dahin hatten West und Ost verschiedene Grenzen zur Beitragsbemessung. Auch für die Renten- und Arbeitslosenversicherung sowie für die knappschaftliche Rentenversicherung gibt es Beitragsbemessungsgrenzen. Diese Grenzen, die für die jeweiligen Sparten der Sozialversicherung ebenfalls zur Berechnung der Beiträge herangezogen werden, unterscheiden sich aber noch immer nach West und Ost.

Private Krankenversicherung

Für die private Krankenversicherung spielt die Bemessungsgrenze nur eine geringe Rolle. Das liegt daran, dass für die Beiträge in der privaten Vollversicherung unter anderem auch das Alter und die Risikofaktoren des Versicherten eine Rolle spielen. Die aktuelle Bemessungsgrenze ist im Bereich der privaten Krankenversicherung ausschlaggebend für die Höhe des Basistarifs ist lediglich relevant für den Basistarif und dafür, wie hoch der Pflichtanteil für den Zuschuss der Arbeitgebers oder des gesetzlichen Rentenversicherers zum Beitrag des Versicherten ist.

Beitragsbemessungsgrenzen in der privaten Krankenversicherung

Die Beitragsbemessungsgrenze PKV ist eine wichtige Richtlinie bei der Berechnung von Krankenkassenbeiträgen. Sie gilt sowohl für die gesetzliche als auch für die private Krankenversicherung und wird auch bei vielen anderen Sozialversicherungen herangezogen. Die PKV Beitragsbemessungsgrenze darf nicht mit der Versicherungspflichtgrenze verwechselt werden. Letztere legt fest, ab welchem Jahreseinkommen man sich freiwillig bei einer privaten Krankenkasse versichern lassen darf.

Die PKV Beitragsbemessungsgrenze zeigt an, bis zu welcher Höhe das Einkommen berücksichtigt wird, aus dem eine Krankenkasse die fälligen Beiträge errechnet. Allerdings gilt dies bei privaten Versicherungen nur für den Anteil, den der Arbeitgeber trägt, da die Prämien hier höher als bei der gesetzlichen Krankenkasse ausfallen können.

  • Für privat Versicherte bedeutet das folglich, dass alle über den Höchstsatz hinausgehenden Prämien selbst finanziert werden müssen.
  • Anders als in der gesetzlichen Krankenversicherung kann es so also passieren, dass man als Arbeitnehmer den deutlich größeren Anteil stemmen muss.
  • Wer sich schon vor Abschluss einer privaten Versicherung über die monatlichen Kosten informieren möchte, kann die aktuell geltende Beitragsbemessungsgrenze PKV zurate ziehen, um den Arbeitgeberanteil zu errechnen.
  • Für 2016 gilt für den Arbeitgeber ein Höchstzuschuss von 309,34 Euro pro Monat.
  • Läge die monatliche Prämie zum Beispiel bei 700 Euro, müsste man also mit einem Arbeitnehmeranteil von mindestens 390,66 Euro rechnen.

Eventuelle Zusatzbeiträge, die jede Krankenkasse individuell festlegen darf, werden bei der Berechnung nicht berücksichtigt. Diese Kosten müssen sowohl in der gesetzlichen als auch in der privaten Krankenversicherung ohnehin vom Arbeitnehmer getragen werden. Es gilt also jeweils der Basistarif als Berechnungsgrundlage. Dieser Tarif wurde vor einigen Jahren eingeführt und ist für alle privaten Krankenkassen in Kosten und Leistungen einheitlich. Die Bemessungsgrenze liegt aktuell bei 50.850,00 Euro Bruttojahreseinkommen, was 4.237,50 Euro monatlich entspricht. Der Beitragssatz für den Arbeitgeber liegt bei 7,30 %. Normalerweise verändern sich diese Werte jährlich etwas, da sie sich an den durchschnittlichen Gehältern orientieren. Tendenziell steigen diese stetig, womit sich auch die Beitragsbemessungsgrenze laufend nach oben verschiebt.

Ausnahmen von der Beitragsbemessungsgrenze

Die Beitragsbemessungsgrenze PKV ist jedoch nicht für alle Berufsgruppen und Personen gleich. So ist es zum Beispiel auch für Studenten möglich, in einer privaten Krankenkasse Mitglied zu werden, obwohl sie nicht die erforderliche Versicherungspflichtgrenze erreichen. Sind die Eltern bereits privat versichert, können Studenten unter 28 Jahren sich hier mitversichern lassen. In diesem Fall gilt allerdings eine Einkommensgrenze von 640 Euro pro Monat. Eigenständig versichert sind Studenten unter 34 Jahren in der Privaten Studentischen Krankenversicherung. Hier gelten fixe Tarife, die lediglich vom Alter abhängig sind.

Und auch Beamte, Selbstständige und Freiberufler müssen sich um die vorgeschriebenen Bemessungsgrenzen keine Gedanken machen. Wer sein eigener Chef ist, muss die Versicherungsbeiträge vollständig übernehmen, darf sich dafür aber die Art der Versicherung deutlich flexibler wählen. Die Ausnahme sind nebenberufliche Tätigkeiten, da immer die Hauptbeschäftigung als Ausgangspunkt gilt. Ist man also Angestellter und betreibt ein kleines Nebengeschäft, kann man vom Arbeitgeberzuschuss profitieren. Allerdings muss das Nebeneinkommen der Krankenkasse gemeldet werden und zählt in der Regel gemeinsam mit dem Haupteinkommen als Berechnungsgrundlage. Eine lukrative Nebentätigkeit kann also dazu führen, dass die Versicherungsbeiträge steigen.

Beitragsbemessung

Die Beitragsbemessungsgrenze der Krankenversicherung ist eine wichtige Rechengröße in der deutschen Sozialversicherung. Sie wird abgeleitet von der sogenannten Jahresarbeitsentgeltgrenze. Wer als Arbeitnehmer in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert ist, muss von seinem Bruttolohn, maximal aber von der Beitragsbemessungsgrenze einen prozentualen Beitrag zur Kranken- und Pflegeversicherung entrichten.

Beitragsbemessungsgrenzen gibt es auch für die gesetzliche Renten und Arbeitslosenversicherung. Deren Höhe unterscheidet sich aber von der Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung.

  • Die Private Krankenversicherung (PKV) kalkuliert ihre Beiträge nach dem individuellen Risiko des Versicherten.
  • Dies nennt man Äquivalenzprinzip, denn die Höhe der Beiträge ist äquivalent zum Risiko, das der Versicherer trägt.
  • Die gesetzliche Krankenversicherung verfolgt dagegen das Solidaritätsprinzip.
  • Unabhängig von Alter und Gesundheitszustand werden die Beiträge in Prozent des Einkommens berechnet.
  • Damit wird die individuelle finanzielle Belastbarkeit des Versicherten zum Maßstab für die Beitragshöhe.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer tragen die Beiträge zur Sozialversicherung grundsätzlich je zur Hälfte. In der Krankenversicherung wird dieses Prinzip der paritätischen Finanzierung aber teilweise durchbrochen. Seit 2005 sieht die Verteilung wie folgt aus: Der allgemeine Beitragssatz wird vorweg um 0,9 Prozentpunkte gekürzt. Dieser Anteil muss vom Arbeitnehmer allein getragen werden. Erst der gekürzte Beitrag wird zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer geteilt. Auch in der Pflegeversicherung zahlen kinderlose Arbeitnehmer einen Zuschlag von 0,25 Prozentpunkten, ohne dass sich der Arbeitgeber daran beteiligt.

Ein Deckel für die Beitragshöhe

Allerdings wird das Bruttoeinkommen bei gut verdienenden Arbeitnehmern nicht in voller Höhe für die Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge herangezogen. Die Beitragsbemessungsgrenze der Krankenversicherung regelt, von welchem Gehalt maximal Beiträge zur Kranken und Pflegeversicherung abgeführt werden müssen. Die auf den ersten Blick ungerechte Bevorzugung von Beziehern hoher Einkommen ist aus der Historie der Sozialversicherung zu erklären. Grundsätzlich ist keine Umverteilung zwischen Geringverdienern und Besserverdienern vorgesehen. Deshalb orientieren sich auch Leistungen wie etwa das Krankengeld am Einkommen des Versicherten.

Die Beitragsbemessungsgrenze wird durch Rechtsverordnung festgelegt

Die wesentlichen Rechengrößen der Sozialversicherung sind dynamisch, das heißt, sie werden jährlich an die durchschnittliche Bruttolohnentwicklung je Arbeitnehmer angeglichen. Die Beitragsbemessungsgrenze der Kranken und Pflegeversicherung leitet sich dabei aus einer anderen Größe ab, der sogenannten Jahresarbeitsentgeltgrenze.

Davon gibt es sogar zwei, nämlich eine allgemeine und eine besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze. Die besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze ist gleichzeitig in der Krankenversicherung die Beitragsbemessungsgrenze. Die folgenden Angaben zur Entwicklung der Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung sind Jahreswerte, die Monatswerte stehen in Klammern dahinter:

2016: 50.850 EUR (4.237,50 EUR)

2015: 49.500 EUR (4.125,00 EUR)

2014: 48.600 EUR (4.050,00 EUR)

2013: 47.250 EUR (3.937,50 EUR)

Die Beitragsbemessungsgrenze der Krankenversicherung darf nicht mit der Versicherungspflichtgrenze verwechselt werden. Die Bemessungsgrenze ist zunächst nur für die Frage des Höchstbeitrags zur gesetzlichen Kranken und Pflegeversicherung von Bedeutung. Allerdings hängt, wie bereits erwähnt, auch die Berechnung des möglichen Krankengelds von der Beitragsbemessungsgrenze ab. Wer mehr verdient als die Bemessungsgrenze und gesetzlich krankenversichert ist, also Beiträge in eine freiwillige Versicherung bezahlt, sollte hier unbedingt zusätzlich privat vorsorgen, damit im Krankheitsfall nach Ende der Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber keine finanziellen Lücken entstehen.

Die Versicherungspflichtgrenze entscheidet dagegen, ob ein Arbeitnehmer überhaupt in die gesetzliche Krankenversicherung muss oder ob er sich auf Wunsch privat versichern darf. Bis Ende 2002 waren besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze und Versicherungspflichtgrenze identisch, und diese Regelung gilt auch weiter für alle Arbeitnehmer, die zum Stichtag 31. Dezember 2002 bereits in der Privaten Krankenversicherung waren. Ansonsten ist seit 2003 die neue, allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze maßgeblich. Sie liegt wesentlich höher als die bisherige Grenze. Damit wird die Hürde für einen Wechsel von der gesetzlichen in die Privatversicherung deutlich erhöht, und die gesetzlichen Krankenkassen werden durch die Versicherung von Menschen mit höherem Einkommen gestärkt.

Ob sich ein Wechsel in die Privatversicherung lohnt, wenn die Beitragsgrenze der PKV überschritten ist, ist eine Frage von Alter, Gesundheit und persönlicher Lebensplanung. PKV-Rechner geben auch anonym Auskunft über die Höhe des zu erwartenden Beitrags. Dabei ist aber zu bedenken, dass es in der Privaten Krankenversicherung keine kostenfreie Familienversicherung gibt. Für jeden Versicherten, auch für einen nicht verdienenden Partner und die Kinder, sind eigene Beiträge zu zahlen. Mit Wegfall des Arbeitseinkommens im Rentenalter sinkt der Beitrag der PKV nicht automatisch, es gibt aber Tarife mit einer Beitragsentlastung für die PKV im Alter. Neben den Beiträgen sollten auch die Unterschiede in der medizinischen Versorgung und die Möglichkeit der Absicherung eines angemessenen Krankengeldes bei der Entscheidung für oder gegen die Private Krankenversicherung berücksichtigt werden.


Vanessa Bauer

Im Laufe meiner beruflichen Karriere habe ich gelernt, wie gesetzliche Krankenkassen arbeiten und wie private Versicherer ihre Tarife kalkulieren. Dadurch kann ich einschätzen, wovon in erster Linie die Versicherer profitieren, und wovon die Versicherten selbst.