Krankenversicherung Freiberufler

Ich bin Vanessa Bauer, Gründerin von kvzentrale.com. Ich helfe Menschen, die Fragen rund um GKV und PKV haben oder Ihre Kasse bzw. Versicherung wechseln wollen.

Die Krankenversicherung für Freiberufler kann auf verschiedene Art gewährleistet werden. Wer als Freier aus einem Job als Arbeitnehmer kommt, bei dem er pflichtversichert war, kann freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) bleiben. Er kann sich aber auch für eine private Krankenversicherung (PKV) entscheiden.

Beide Arten der Krankenversicherung für Freiberufler hat Vorteile, birgt aber auch Nachteile in sich.

  • Wegen der Höhe der Prämien kann eine private Krankenversicherung für Freiberufler durchaus attraktiv sein.
  • Das gilt dann besonders, wenn es sich bei dem Freelancer um einen jungen und gesunden Menschen handelt.
  • Nur bei der gesetzlichen Krankenkasse werden die Beiträge auf das Einkommen berechnet.
  • Bei einer privaten Krankenkasse zahlt der Versicherte eine Prämie, die sich nach seinem Alter zu Beginn des Vertrages und vor allem an seinem Gesundheitszustand ausrichtet.
  • Wer gesund ist und nicht unter Vorerkrankungen oder chronischen Krankheiten leidet, braucht einen Risikoaufschlag bei seiner privaten Krankenversicherung für Freiberufler nicht zu fürchten.

Außerdem haben die privaten Anbieter einer Krankenversicherung für Freiberufler in der Regel einen günstigen Basistarif. Er bietet alle Leistungen, die auch Mitgliedern der GKV zustehen. Privat Versicherte können ihre Prämie durch eine hohe Selbstbeteiligung senken. An den Kosten für den Arzt oder für Medikamente muss sich der privat versicherte Freiberufler dann bis zur vereinbarten Höhe beteiligen.

Familienplanung beachten

Viele Freiberufler setzen auf eine Mitgliedschaft in der PKV, weil sie der Meinung sind, dass sie damit Kosten für ihren Gesundheitsschutz sparen können. In der Tat sind viele private Policen für Freelancer viel günstiger zu haben als eine freiwillige Mitgliedschaft in der GKV. Wer jung ist und gesund lebt und darüber hinaus keine Kinder zu versorgen hat, findet die PKV viel attraktiver. Allerdings sind Versicherte in der PKV nicht vor Beitragserhöhungen geschützt. Es gibt für Beiträge in der PKV keine Bemessungsgrenze, Freiberufler können nicht wie Beamte auf Beihilfe in der PKV hoffen. Gründen sie eine Familie, kommt ein privat Versicherter nicht in den Genuss einer kostenlosen Familienversicherung. So kann es unter bestimmten Umständen sogar möglich sein, dass für die Ehefrau und die Kinder ebenfalls private Krankenversicherungen abgeschlossen werden müssen. Außerdem kann jemand aus der PKV nur unter ganz engen Bedingungen in eine gesetzliche Kasse zurückkehren.

Wahl beim Beitragssatz

Beim Beitragssatz für die freiwillige Versicherung in der GKV haben Freiberufler die Wahl. Sie können den höheren allgemeinen Beitragssatz zahlen oder sich für den ermäßigten Beitragssatz wählen. Der allgemeine Beitragssatz liegt gesetzlich festgeschrieben bei 14,6 Prozent. Sie werden auf die beitragspflichtigen Einnahmen des Freiberuflers berechnet. Zahlt ein Freiberufler als freiwillig Versicherter den allgemeinen Beitragssatz, dann bekommt er vor seiner Krankenkasse bei einer längeren Krankheit ab der siebten Woche Krankengeld. Wer auf diese Leistung verzichtet, zahlt mit 14,0 Prozent einen ermäßigten Beitragssatz. Für Freiberufler kann es durchaus sinnvoll sein, den höheren Beitragssatz zu wählen. Viele freiberuflich Arbeitende haben tatsächlich nur ihr Einkommen und ihre Honorare zur Finanzierung ihrer Ausgaben. Wer keine Rücklagen hat, um einen längeren krankheitsbedingten Ausfall zu überbrücken, ist mit Krankengeld gut bedient.

Gesetzliche Kasse berechnet den Beitrag

Um die Höhe des Beitrags zur Krankenversicherung für Freiberufler zu ermitteln, werden sämtliche Einkommen des freiwillig Krankenversicherten zugrunde gelegt. Dabei zählen sämtliche Einkommen und Honorare sowie eventuelle zusätzliche Einnahmen, etwa aus Vermietung und Verpachtung oder aus Zinsen aus Geldanlagen. Für eine große Zahl von Menschen, die ihr eigener Chef sind und damit auch den gesamten Beitragssatz allein tragen müssen, ist allerdings die Zahlung der Beiträge jeden Monat eine große Herausforderung. Viele Freiberufler verdienen zum Anfang ihres beruflichen Weges sehr wenig. Als das tatsächliche Einkommen können sie aber nicht beim Verdienst jeden Wert ansetzen, auch wenn er dem teilweise sehr niedrigen Einkommen des Freelancers entspricht.

Weil Freiberufler in der Regel schwankende Einnahmen haben, und kein festes Gehalt bekommen, welches die gesetzlichen Kassen zur Berechnung der Beiträge heranziehen können, gilt erst einmal das von den Kassen jährlich festgelegte Mindesteinkommen als Bemessungsgrundlage. Im Jahr 2016 beträgt dieses Mindesteinkommen monatlich 2178,75 Euro. Legt die Kasse den allgemeinen Beitragssatz in Höhe von 14,6 Prozent an, beträgt der monatliche Beitrag 318,10 Euro. Für den Fall, dass ein Freiberufler mehr verdient als das angenommene Mindesteinkommen, errechnet sich die gesetzliche Krankenkasse den Beitrag auf der Basis von geschätzten Einnahmen in jedem Monat. Einmal im Jahr wird das Einkommen mit Hilfe der neuesten Steuererklärung nachgeprüft. Die gesetzliche Kasse passt ihre Beiträge erst zu dem Zeitpunkt an, zu dem ihr der Steuerbescheid des Freelancers vorliegt. Hat dieser zu viel Beiträge gezahlt, gibt es von der Kasse eine Erstattung. Im umgekehrten Fall muss Beitrag nachgezahlt werden.

Hilfen für den Härtefall

Es gibt auch Freiberufler, für die das gesetzlich festgelegte Mindesteinkommen als Berechnungsgrundlage für den Beitrag noch zu hoch ist. Liegen die Einkünfte aus freier Arbeit nachweislich noch niedriger, gibt es jedoch Hilfe. Der Freiberufler muss sich dafür mit seiner gesetzlichen Kasse in Verbindung setzen und sich dort als Härtefall einstufen lassen. Die Mindestbeiträge, die er dann zahlen muss, werden von der gesetzlichen Kasse auf der monatlichen Basis eines Einkommens in Höhe von derzeit 1.417,50 Euro errechnet. Das ergibt einen monatlichen Beitrag von etwa 220 Euro. Der Antrag sollte schnell gestellt werden, denn die Einstufung als gilt immer ab dem Monat nach Antrag.


Vanessa Bauer

Im Laufe meiner beruflichen Karriere habe ich gelernt, wie gesetzliche Krankenkassen arbeiten und wie private Versicherer ihre Tarife kalkulieren. Dadurch kann ich einschätzen, wovon in erster Linie die Versicherer profitieren, und wovon die Versicherten selbst.