Krankenkasse Vergleichen

Ich bin Vanessa Bauer, Gründerin von kvzentrale.com. Ich helfe Menschen, die Fragen rund um GKV und PKV haben oder Ihre Kasse bzw. Versicherung wechseln wollen.

Für gesetzlich Versicherte lohnt sich ein Vergleich, weil gesetzliche Krankenkassen sich sowohl im Beitrag als auch in den Leistungen unterscheiden. Noch glauben zu viele Mitglieder von gesetzlichen Kassen, dass sie in der einmal gewählten Kasse bleiben müssen. Und das selbst dann, wenn sie mit ihrer Kasse nicht zufrieden sind. Fakt ist aber, dass Kassen seit der Beitragsreform von Anfang 2015 auch wieder mit niedrigen Beiträgen Mitglieder gewinnen können. Der einheitliche Beitragssatz, den alle Kassen nehmen dürfen, liegt derzeit bundesweit einheitlich bei 14,6 Prozent. Manche Kassen kommen jedoch mit dem Geld aus dem Gesundheitsfond nicht aus und müssen von ihren Versicherten einen Zusatzbeitrag erheben.

Der Beitragssatz einer Krankenkasse ist deshalb wieder Kriterium wenn es um den Vergleich für gesetzliche Krankenkassen geht. Ein anderes sind die Leistungen.

  • Für die gesetzlichen Krankenkassen gibt es einen Katalog der Pflichtleistungen, die sie anbieten muss.
  • Trotz der Kürzungen der letzten Jahre sind diese noch sehr umfangreich.
  • Ganz normale Kontrolluntersuchungen gehören dazu, die zur frühzeitigen Erkennung und zu Verhütung von Erkrankungen beitragen sollen.
  • Pflicht einer jeden Kasse sind auch Standardimpfungen für ihre Mitglieder.
  • Jede Kasse muss selbstverständlich Therapien für langwierige und schwere Krankheiten anbieten und Unfällen behandeln sowie umfangreiche Nachsorge betreiben.

Mitglieder von gesetzlichen Krankenkassen können sowohl ihren Hausarzt als auch den Facharzt ihres Vertrauens frei wählen. Allerdings müssen die gewählten Ärzte mit den gesetzlichen Krankenkassen zusammenarbeiten. In den Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse sind die Behandlung im Krankenhaus und die Verschreibung notwendiger Medikamente eingeschlossen. Diese Arznei darf allerdings nicht frei verkäuflich sein. Für spezielle Behandlungen gibt es jedoch Ausnahmen.

Bei bis zu 95 Prozent der Leistungen lohnt der Vergleich für gesetzliche Krankenkassen eigentlich nicht. Doch viele Krankenkassen haben erkannt, dass sie ihren Mitgliedern mehr bieten müssen. Deshalb bieten sie zusätzliche Leistungen. Ein wichtiger Punkt ist der Zahnersatz. Hier haben Kassenpatienten nach den gesetzlichen Regeln nur Anspruch auf die so genannte Regelversorgung. Doch es gibt gesetzliche Kassen, die bei Inlays und Brücken mehr dazu zahlen und sogar die Kosten für Implantate zu einem bestimmten Teil übernehmen. Die Versorgung muss dann jedoch meist von einem von der Kasse bestimmten Zahnarzt vorgenommen werden zugelassenen Arzt erfolgen. Viele Kassen zahlen im Bereich der Vorsorge auch ganz oder wenigstens zum Teil für eine professionelle Zahnreinigung. Gerade diese Leistung ist teuer, wenn sie aus der eigenen Tasche bezahlt werden muss.

Wahltarife und Bonusprogramme

Lohnenswert ist ein Vergleich wenn gesetzliche Krankenkassen Wahltarife anbieten. Entscheiden sie sich dafür, bringt das sogar finanzielle Vorteile. Welche Tarife in ihrem Programm stehen, darüber entscheiden die gesetzlichen Kassen immer selbst. Dabei gibt es jedoch bestimmte Regeln. Prämien erhalten Versicherte in Wahltarifen, die einen Selbstbehalt oder sogar die Rückzahlung von Teilen des Beitrags anbieten, wenn Mitglieder keine oder möglichst nur wenige Leistungen in Anspruch nehmen. Die jährliche Prämie für diesen Tarif darf aber dem Gesetz nach nicht mehr als 20 Prozent dessen betragen, was das Mitglied selbst an Beiträgen im Jahr zu zahlen hat.

Wahltarife gibt es auch im Bereich der alternativen Medizin. Hier erstatten Krankenkassen einen Teil der Kosten für anthroposophische, homöo­pathische oder für andere pflanzliche Arzneimittel. Allerdings zahlt die Kasse nicht für alternative Behandlungen beim Homöopathen. Keine Kosten erstattet die Kasse auch für eine Behandlung durch einen Heilpraktiker sowie die verordneten Mittel. Weil das für viele Mitglieder der GKV immer wichtiger wird, zahlen viele Kassen zunehmend einen Teil der Aufwendungen für ärztlich verordnete alternative Arznei­mittel, auch wenn die nicht verschreibungspflichtig sind. Und zwar ganz ohne Wahltarif bis zu einem festgelegten jährlichen Betrag.

Krankenkassen wechseln

Beim Vergleich für gesetzliche Krankenkassen muss jedes Mitglied den Anbieter wählen, der über das gesetzliche Spektrum hinaus in seinem Programm viele interessante Zusatzleistungen bieten kann. Bonusprogramme sind ein wichtiger Punkt. Dabei gibt die betreffende Kasse ihre Anforderungen vor, die ein Versicherter dann erfüllen kann. Fast alle Kassen belohnen zum Beispiel Nichtraucher. Wer nachweist, dass er an entsprechenden Entwöhnungsprogrammen teilnimmt, erhält Punkte. Die gibt es auch für die Teilnahme an Sportprogrammen. Chronisch Kranke, die sich in entsprechende Vorsorgeprogramme einschreiben, erhalten ebenfalls Punkte. Am Ende eines Jahres oder eines gewählten Zeitraums werden die Pluspunkte zusammengezählt und in Boni umgerechnet. Gute Kassen zahlen ihren Versicherten bis zu hundert Euro. Das lohnt sich.

In einen Krankenkassenvergleich sollten Mitglieder nicht zuletzt den Service einbeziehen, den eine Kasse bietet. Direktkassen zum Beispiel sind nur per Mail oder telefonisch zu erreichen. Das ist kein Problem, wenn Mitglieder der Umgang mit diesen Kommunikationsmitteln leicht fällt. Eine Direktkasse könnte also die beste für Studenten sein, aber für ältere Versicherte eher eine Hürde. Gut aufgehoben sind diese dann bei gesetzlichen Kassen mit einem großen Filialnetz. Wer freiwillig gesetzlich versichert ist und den Kontakt zu seiner Kasse nicht zu oft braucht, ist vielleicht bei einer Kasse mit einem kleinen Netz an Vertretungen gut aufgehoben. Gerade kleinere Betriebskrankenkassen punkten nicht nur beim Beitrag und den Leistungen sondern auch dem Service. Auch wenn sie zum großen Teil über das Telefon oder das Internet kommunizieren.

Wenn bei einem Vergleich gesetzliche Krankenkassen nicht das bieten, was die Mitglieder wünschen, ist der Wechsel einfach. Mitglieder kündigen dem alten Versicherer und melden sich gleichzeitig bei der neuen Kasse an. Eine gesetzliche Krankenkasse darf niemanden ablehnen. Die reguläre Kündigungsfrist beträgt zwei Monate zum Monatsende. Beim neuen Anbieter muss man mindestens 18 Monate bleiben, kann dann aber erneut wechseln. Wer einen Wahltarif hat, muss eine Kündigungsfrist von 18 Monaten einhalten. Eine außerordentliche Kündigung mit Frist von einem Monats ist jedoch möglich, wenn die Krankenkasse einen Zusatzbeitrag verlangt oder einen bestehenden Zusatzbeitrag erhöht. Dieses Recht zur as Sonderkündigung besteht unabhängig davon, ob das in einem Wahltarif versichert ist oder nicht.

Das bieten die Krankenkassen

In Deutschland kann beim Krankenkassenvergleich ein gesetzlich Versicherter zwischen verschiedenen gesetzlichen Kassen wählen. Zwar sind die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen festgeschrieben. Sie finden sich im Fünften Buch des Sozialgesetzbuchs (SGB V). Aber beim Beitrag, beim Service und bei den Leistungen, die eine gesetzliche Kasse zusätzlich anbietet, gibt es Unterschiede.

Deshalb ist ein Krankenkassenvergleich für gesetzlich Versicherte auch durchaus sinnvoll. Damit kann ein Mitglied Geld sparen, besondere Leistungen erhalten oder auf einen Service zurückgreifen, den er unter Umständen bei einem anderen Anbieter so nicht bekommt.

  • In Deutschland sollte jeder laut Gesetz eine Krankenversicherung haben.
  • Für die meisten Menschen gibt es sogar eine Pflicht, sich gesetzlich in einer Kranklenkasse zu versichern.
  • Bereits Auszubildende müssen sich dabei selbst um den Schutz kümmern.
  • Für Studenten wird die Wahl einer gesetzlichen Kasse erst ab dem 25.
  • Lebensjahr zur Pflicht.

Vorher sind sie noch über ihre Eltern beitragsfrei versichert. Alle anderen Arbeiter und Angestellten, die mit ihrem Gehalt unter der Pflichtversicherungsgrenze liegen, können sich ihre gesetzliche Kasse nach ihren Wünschen und Vorstellungen aussuchen. Liegen Arbeitnehmer mit ihrem Einkommen über der Pflichtversicherungsgrenze, können sie freiwillig Mitglied in einer gesetzlichen Kasse ihrer Wahl werden. Denn vorgegeben wird die Krankenkasse, in der ein Mitglied sich versichern lassen muss, durch den Gesetzgeber nicht. Jeder Bürger mit gesetzlicher Versicherungspflicht hat von Beginn an nämlich die freie Wahl und sollte deshalb auch den Krankenkassenvergleich für Gesetzlich Versicherte ernst nehmen.

Verschiedene Arten von Krankenkassen

Gesetzliche Kassen haben die Aufgabe, die Gesundheit ihrer Mitglieder zu schützen und zu erhalten, den Zustand ihrer Gesundheit zu verbessern oder im Falle einer Krankheit wiederherzustellen. Dabei ist Krankenkasse nicht gleich Krankenkasse. Denn in Deutschland gibt es verschiedene Arten gesetzlicher Krankenkassen. Da sind zum einen die Ersatzkassen. Diese Kassen sind aus dem Modell der freien Hilfskassen entstanden. Dort hatten sich seit dem Jahr 1911 Arbeiter, Angestellte und Handwerker freiwillig versichert. In den Ersatzkassen sind derzeit rund 26 Millionen Menschen versichert.

Eine zweite Kassenart sind die Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK). Es gibt derzeit 11 AOKen, die für bestimmte Regionen zuständig sind, die sich über unterschiedliche Bundesländer erstrecken. Ein Drittel der Deutschen, etwa 24 Millionen Menschen, sind derzeit über eine AOK gesichert. Die Betriebskrankenkassen (BKK) als dritte Kassenart können von Unternehmen gegründet werden, in denen es mindestens 1.000 Mitarbeiter mit Pflicht zur gesetzlichen Krankenversicherung gibt. Allerdings stehen einige der Betriebskrankenkassen sogar für Mitglieder offen, die nicht in dem entsprechenden Beitrieb arbeiten.

Über fünf Millionen Mitglieder haben die Innungskrankenkassen (IKK). Sie können von Handwerksinnungen gegründet werden, die ebenfalls mindestens 1.000 Mitglieder oder Mitarbeiter mit gesetzlicher Versicherungspflicht haben. Übrigens reichen die Wurzeln der Innungskrankenkassen bis ins Mittelalter zurück. Heute stehen die IKKen auch Mitgliedern offen, die keiner Handwerksinnung angehören. Landwirtschaftliche Krankenkassen (LKK) sichern die Gesundheit von Landwirten und ihren Familien sowie von Menschen, die eine Rente beziehen aus der Alterssicherung für Landwirte. Darüber hinaus gibt es noch die Knappschaft (KBS). Sie stand ursprünglich nur Arbeitnehmern im Bergbau offen. Seit dem Jahr 2007 sind sie allgemein geöffnet.

Unterschiede beim Service

Der Service einer Kasse sollte beim Krankenkassenvergleich für gesetzlich Versicherte eine wichtige Rolle spielen. Große Vorteile bei der Betreuung ihrer Mitglieder bieten dabei diejenigen gesetzlichen Kassen, die über ein großes Filialnetz verfügen. In der Regel sind das die AOKen, vor allem im Süden Deutschlands, und einige große Betriebskrankenkassen. Eine große Zahl von Geschäftsstellen bedeutet, dass das Mitglied mit seinen Fragen und Problemen sehr schnell einen Ansprechpartner vor Ort findet. Wichtig ist das für ältere Mitglieder, die gesundheitliche Probleme nicht gern am Telefon besprechen.

Doch auch Kassen, die weniger Geschäftsstellen haben oder den Kontakt mit ihren Mitgliedern ausschließlich über das Internet oder das Telefon abwickeln, müssen nicht unbedingt über einen schlechten Service verfügen. Die meisten Krankenkassen präsentieren sich auf Webseiten im Internet. Dort kann beim Krankenkassenvergleich ein gesetzlich Versicherter sehen, welchen Service eine Kasse für ihre Mitglieder bereit hält. Viele Kassen beantworten über ihren Auftritt im Netz ihren Mitgliedern Fragen zu Gesundheit, bieten schnellen Kontakt bei besonderen Problemen, informieren über Möglichkeiten der Vorsorge und präsentieren ihre Zusatzleistungen und ihre Wahltarife.

Zusatzleistungen und Wahltarife

Interessant beim Krankenkassenvergleich für gesetzlich Versicherte sind die Zusatzleistungen, die Kassen über die gesetzlich festgelegten Regelleistungen hinaus anbieten. Seit Anfang des Jahres 2012 haben die gesetzliche Krankenkassen hierbei sogar noch einen größeren Spielraum. Viele Kassen übernehmen zum Beispiel einen Teil der finanziellen Aufwendungen für Behandlungen bei Osteopathie oder zahlen für alternative Arzneimittel Zuschüsse. Auch die Kosten für eine Haushaltshilfe können übernommen werden, selbst wenn kein Kind im Haushalt lebt. Dazu kommen bei vielen Kassen Kostenübernahmen für Reiseimpfungen.

Mitglieder sollten beim Krankenkassenvergleich für gesetzlich Versicherte nicht zuletzt auf die speziellen Wahltarife achten. Hier entscheidet jede Krankenkasse selbst, wie diese Tarife in ihren Einzelheiten aufgebaut sind. Allerdings müssen sie sich an Regeln halten. So bekommen Mitglieder in einigen Wahltarifen, die Selbstbehalt oder die Rückzahlung von Beiträgen beinhalten, eine Prämie, wenn sie für einen bestimmten Zeitraum möglichst wenige oder keine oder medizinische Behandlung in Anspruch nehmen. Diese jährliche Prämie für einen solchen Tarif darf nach dem Willen des Gesetzgebers nicht mehr als 20 Prozent von dem sein, was das Mitglied im Jahr an Beitrag zahlt. Achtung beim Krankenkassenvergleich für gesetzlich Versicherte, der auf solche Wahltarife abstellt. Sie eignen sich nur für Mitglieder, die jung und gesund sind und deshalb nicht sehr oft zum Arzt müssen.

Angebote der Kassen vergleichen

Die Angebote jeder gesetzlichen Krankenkasse zu vergleichen lohnt sich wieder. Denn seit der Beitragsreform von Anfang des Jahres 2015 ist der Wettbewerb unter den gesetzlichen Kassen wieder in vollem Gang. Die Kassen bieten ihren potenziellen Kunden seitdem nicht mehr nur Vorteile bei den Leistungen. Sie punkten auch wieder mit möglichst niedrigen Beiträgen. Zwar liegt der einheitliche Beitragssatz bei allen gesetzlichen Kassen bundesweit derzeit einheitlich bei 14,6 Prozent.

Kommt eine gesetzliche Krankenkasse jedoch mit dem Geld, das ihr aus dem Gesundheitsfond zugewiesen wird, nicht aus, darf sie einen Zusatzbeitrag erheben. Deshalb ist der Beitragssatz einer Krankenkasse ein wichtiges Kriterium auf der Suche nach der richtigen Kasse.

  • Viele der gesetzlichen Krankenkassen machen derzeit von ihrem gesetzlich verbrieften Recht Gebrauch, einen Zusatzbeitrag zu erheben.
  • Dieser zusätzliche Beitragsbestandteil beträgt derzeit bis zu 1,3 Prozent vom Einkommen.
  • Erhebt eine gesetzliche Kasse Zusatzbeiträge, gilt er sowohl für die Pflichtversicherten als auch für freiwillig Versicherte.
  • Einige Krankenkassen jedoch verzichten bisher auf den Zusatzbeitrag.
  • Wer unbedingt sparen will, sollte also genau hier ansetzen.

Denn durch einen Wechsel der gesetzlichen Kasse, die bei der Höhe des Beitragssatzes ansetzt, können gesetzlich krankenversicherte deutlich sparen. Und zwar bis zu einigen hundert Euro im Jahr. Verlangt die Kasse einen Zusatzbeitrag, dann wird dieser automatisch vom Bruttogehalt abgezogen. Wer Leistungen von der Arbeitsagentur erhält, muss übrigens keinen Zusatzbeitrag bezahlen.

Wettbewerb über die Leistungen

Wer seine Krankenkasse vergleichen will und dabei auf die Leistungen Wert legt, kann im Prinzip nichts falsch machen. Denn die vom Gesetzgeber zuletzt noch einmal im Gkv Wettbewerbsstärkungsgesetz bestätigten und für alle Kassen festgelegten Leistungen sind zu etwa 95 Prozent gleich. Es gehört zu den Aufgaben der gesetzlichen Krankenversicherung, alle wichtigen Bereiche der Vorsorge und der medizinischen Versorgung abzudecken. Vom Grundsatz her lassen sich die Leistungen in der gesetzlichen Krankenversicherung aber unterscheiden. Da sind zunächst die Regelleistungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Sie sind im so genannten Leistungskatalog festgelegt und von Kasse zu Kasse gleich. Für alle gesetzlichen Kassen gilt demnach laut Sozialgesetzbuch V (SGB V), dass die Leistungen ausreichend und zweckmäßig sowie wirtschaftlich sein müssen und dass sie das Maß des Notwendigen nicht überschreiten dürfen.

Dazu kommen die Zusatzleistungen der gesetzlichen Krankenversicherungen. Denn in einem gewissen Rahmen darf jede Kasse ihren Versicherten auch weitere Angebote zur Vorsorge und medizinischen Betreuung vorhalten, die über den Leistungskatalog hinausgehen. In der Gestaltung sind die Kassen frei. Das können also zum Beispiel Bonusprogramme sein, die eine für gesundes Lebensweise belohnen, oder ein Zuschuss für eine professionelle Zahnreinigung. Auch die Homöopathie, auf die viele gesetzlich Versicherte zunehmend Wert legen, oder Impfungen, die für Auslandsreisen notwendig sind, können Kassen ihren Versicherten zusätzlich anbieten.

Die besten Kassen

Die Leistungen jeder Krankenkasse zu vergleichen und dabei die beste Kasse zu finden, ist nicht möglich. Es gibt lediglich die beste Kasse, die dem individuellen Anspruch des einzelnen Versicherten genügt. Will ein Versicherter die Leistungen seiner Krankenkasse vergleichen, muss er also einen Anbieter auswählen, der möglichst viele interessante Zusatzleistungen in seinem Programm aufweisen kann. Wichtig sind zum Beispiel Bonusprogramme. Hier zahlen Kassen einen Bonus aus, wenn der Versicherte bestimmte von der Kasse vorgegebene Anforderungen erfüllt. Sie können ganz verschieden sein. Manche Kassen belohnen Nichtraucher. Andere Anbieter haben Sport als Schwerpunkt. Die Höhe der ausgegebenen der Boni bewegt sich zwischen zehn Euro und bis zu hundert Euro und mehr. Manche Kassen geben den Bonus als Sachprämien aus.

Im Bereich der Vorsorge für die Zähne übernehmen einige gesetzliche Kassen ganz oder zum Teil eine professionelle Zahnreinigung. Diese Leistung kommt die Versicherten sonst teuer, weil sie in der Regel aus der eigenen Tasche bezahlt werden muss. Auch Zahnersatz, wie Inlays, Brücken oder sogar Implantate bieten Kassen ihren Mitgliedern vergünstigt an. Dafür müssen die Mitglieder oft zu von ihrer Kasse bestimmten Zahnärzten gehen. Fast schon die Regel ist, dass Kassen für ihre Mitglieder stark auf alternative Medizin setzen. Sie bieten homöopathische oder osteopathische Formen der Behandlung an. Auch hier muss die Versorgung meist durch einen von der Kasse bestimmten zugelassenen Arzt erfolgen. Eher selten gefördert werden dagegen andere Naturheilverfahren. Auch die Leistungen sind in ihrer Höhe begrenzt. Wer als Mitglied einer gesetzlichen Kasse gern und alternative Medizin in Anspruch nimmt, sollte deshalb am besten auf eine ambulante Zusatzversicherung setzen.

Die Krankenkasse wechseln

Wollen Sie das Angebot Ihrer Krankenkasse vergleichen und danach wechseln, können Sie das auf ganz einfache Art tun. Kündigen Sie Ihrem alten Versicherer. Gleichzeitig melden Sie bei der Kasse Ihrer Wahl an. Die neue Krankenkasse darf niemanden ablehnen. In der GKV beträgt die reguläre Kündigungsfrist zwei Monate zum Monatsende. An den Anbieter sind Sie für mindestens 18 Monate gebunden. Danach ist es möglich, erneut zu wechseln. Haben Sie sich für einen der angebotenen Wahltarife entschieden, beträgt die Kündigungsfrist 18 Monate. Führt die Kasse einen Zusatzbeitrag ein oder erhöht sie ihn, ist eine außerordentliche Kündigung binnen eines Monats möglich. Die gesetzliche Kasse muss die Mitglieder vor dem Start des höheren Beitrags schriftlich auf das Kündigungsrecht verweisen. Das Sonderkündigungsrecht besteht unabhängig davon, ob Sie in einem Wahltarif versichert sind oder nicht.


Vanessa Bauer

Im Laufe meiner beruflichen Karriere habe ich gelernt, wie gesetzliche Krankenkassen arbeiten und wie private Versicherer ihre Tarife kalkulieren. Dadurch kann ich einschätzen, wovon in erster Linie die Versicherer profitieren, und wovon die Versicherten selbst.