Krankenversicherung Baby: Krankenversicherung fürs Baby: Das gilt es zu beachten
Eine private Krankenversicherung für das Baby bedeutet, dass Eltern für ihren Nachwuchs einen extra Beitrag zahlen müssen. Das unterscheidet sich von der kostenlosen Familienmitversicherung in einer gesetzlichen Krankenkasse. Deshalb sollten die Eltern zuerst prüfen, ob sie das Kind überhaupt privat versichern müssen. Das trifft immer zu, wenn kein Elternteil bei einer gesetzlichen Kasse Mitglied ist. Gehört ein Elternteil dagegen einer Krankenkasse an, kommt es auf den Verdienst an. Eine Mitversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung scheidet aus, wenn der privat versicherte Elternteil erstens mehr als der andere Elternteil verdient und zweitens dieses Einkommen die jährlich neu festgelegte Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt. 2015 betrug diese 54.900 Euro im Jahr.
Die Aufnahme in die PKV: Erleichterte Bedingungen
Gewöhnlich führen private Versicherer eine ausführliche Risikoprüfung durch. Vorerkrankungen bedeuten ein hohes Risiko für die Anbieter, deswegen berechnen sie teure Prämien. Bei Babys würde beispielsweise eine Behinderung oder eine behandlungsintensive Erkrankung einen hohen Beitragssatz bedeuten. Dank erleichterter Aufnahmebedingungen müssen Eltern diese finanzielle Gefahr nicht fürchten, sofern sie die dafür erforderlichen Voraussetzungen erfüllen. Es drohen weder Risikoaufschläge noch Leistungsausschlüsse, auch eine Wartezeit existiert ist.
Die Voraussetzungen: Erstens muss ein Elternteil mindestens seit drei Monaten bei dem Dienstleister privat versichert sein, bei dem es auch die Baby-Krankenversicherung abschließen will. Zweitens muss der Aufnahmeantrag innerhalb von zwei Monaten nach dem Geburtsdatum erfolgen, die Anbieter versichern dann rückwirkend. Bei der Tarifart haben die Eltern freie Wahl. Sie können sich im Vergleich zu dem versicherten Elternteil für ein reduziertes Leistungspaket, für den gleichen Tarif oder für ein Paket mit mehr Leistungen entscheiden. Bei einer Mehrversicherung führt der Versicherer allerdings für diese Leistungen eine Risikoprüfung durch.
Selbstständige, Beamte und Angestellte: Unterschiedliche Belastung
Die Höhe der Belastung bei einer Krankenversicherung für das Baby unterscheidet sich zwischen den drei Berufsgruppen Selbstständige, Beamte und Angestellte. Selbstständige tragen die gesamten Kosten für die Versicherung alleine. Beamte erhalten dagegen von ihrem staatlichen Arbeitgeber Beihilfe. Dieser beteiligt sich direkt an allen medizinischen Kosten, bei Kindern beträgt dieser Anteil 80 %. Beamte müssen damit nur noch den geringen Rest privat versichern, sie zahlen sehr niedrige Beiträge.
Privat versicherte Arbeitnehmer können sich über einen Zuschuss ihres Arbeitgebers freuen. Dieser übernimmt grundsätzlich die Hälfte der Kosten, das gilt für den Beitragssatz des Angestellten sowie der versicherten Kinder. Dem Arbeitgeber dürfen aber keine höheren Kosten entstehen, als wenn sein Beschäftigter Mitglied in einer gesetzlichen Krankenkasse und sein Baby familienmitversichert wäre. Unter Umständen kann der Anteil deswegen unter 50 % liegen, zum Beispiel bei hohen Beiträgen und mehreren Kindern. Versicherte sollten unter anderem deshalb immer darauf achten, sich für einen möglichst günstigsten Anbieter zu entscheiden. Eventuell lohnt es sich für Privatversicherte, mehrere Monate vor der Geburt einen Tarifvergleich zu realisieren. Finden sie einen günstigeren Anbieter, sollten sie rechtzeitig vor der dreimonatigen Frist für die erleichterte Aufnahme von Babys zum billigeren Versicherer wechseln.