Krankenversicherung für Ausländer
Eine Krankenversicherung für ausländische Gäste ist oft schon Voraussetzung für die Erteilung eines Einreisevisums. Innerhalb der EU ist die Krankenversicherung meist kein Problem, auch nicht bei längeren Aufenthalten in Deutschland.
Wer aber für mehrere Monate Besuch zum Beispiel aus den USA oder aus asiatischen Ländern hat, kann auch selbst für seine Gäste sorgen und eine sogenannte Incoming-Versicherung abschließen.
- Arbeitnehmer sind zumindest bei einem Einkommen bis zur Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert.
- Im Rahmen der Arbeitnehmer-Freizügigkeit in Europa können auch Menschen mit EU-Staatsangehörigkeit bzw.
- Wohnsitz im europäischen Ausland jederzeit bei uns arbeiten, ohne dazu eine besondere Arbeitserlaubnis zu benötigen.
- Bei kurzen Aufenthalten in Deutschland bleibt die Krankenversicherung im Heimatland bestehen.
- Die Europäische Krankenversicherungskarte EHIC sichert die Kostenübernahme für Behandlungen in Deutschland.
Bei längerem Aufenthalt werden auch ausländische Arbeitnehmer Mitglieder einer deutschen gesetzlichen Krankenkasse. Für sie gelten dieselben Regeln wie für inländische Beschäftigte. Das heißt, sie bekommen einen Arbeitgeberzuschuss in Höhe des halben allgemeinen Beitragssatzes und können sich die beste gesetzliche Kasse mit geringem Arbeitnehmeranteil am Beitrag, also niedrigem Zusatzbeitrag, aussuchen.
Auch selbstständige Ausländer können in der Regel von einer gesetzlichen Krankenkasse aufgenommen werden, oder sie informieren sich in einem Krankenkassenvergleich über die PKV und deren Möglichkeiten, als Privatpatient behandelt zu werden. Ein Entscheidungskriterium ist, ob der Versicherte dauerhaft in Deutschland bleiben möchte oder eine Rückkehr in die Heimat geplant ist. Im letzten Fall wäre die Krankenversicherung für ausländische Gäste die bessere Wahl.
Reiseversicherungen reichen oft nicht aus
Viele Besucher aus dem Ausland haben eine Paket mit Reiseversicherungen abgeschlossen, das neben einer Gepäck- und Reiserücktrittskostenversicherung meist auch eine Auslands-Krankenversicherung enthält. Für eine kurze Rundreise durch Europa wird dieser Schutz auch ausreichen. Längere Auslandsaufenthalte sind von solchen Policen aber in aller Regel nicht abgedeckt. Ausländische Studenten, Besucher im Rahmen eines Work and Travel Visums oder Au pair sind oft mehrere Monate in Deutschland, und das ist zu lang für eine gewöhnliche Reiseversicherung.
Die Krankenversicherung für ausländische Gäste schließt sinnvoll und umfassend diese Lücke. Sie ist ihrem Wesen nach eine komplette Krankheitskosten-Vollversicherung, also so, wie sie auch ein in Deutschland lebender Privatpatient hat. Gedeckt sind ambulante und stationäre Behandlungen, Unterbringungskosten im Krankenhaus, zahnärztliche Behandlungen und darüber hinaus auch die Kosten eines medizinisch notwendigen Rücktransports in die Heimat.
Günstige Preise für Touristen
Wer Preise vergleicht, wird schnell feststellen, dass die Krankenversicherung für ausländische Gäste sehr günstig ist, selbst im Vergleich mit der besten PKV für Angestellte. Woran liegt das? Sind ausländische Touristen gesünder? Der Hauptgrund für den niedrigeren Beitrag ist die Tatsache, dass die Krankenversicherung für ausländische Gäste nur für einen begrenzten Besuchszeitraum abgeschlossen wird. Damit entfällt die Notwendigkeit, Alterungsrückstellungen zu bilden. In einer normalen Krankenversicherung sind die Versicherungsunternehmen dazu aber gesetzlich verpflichtet.
Die Alterungsrückstellung bewirkt, dass eine Krankenversicherung nicht allein deswegen teurer wird, weil der Versicherte älter wird und vielleicht nicht mehr so gesund ist wie in jungen Jahren. Den natürlichen Prozess des Älterwerdens muss der Versicherer von Anfang an in seine Beiträge einkalkulieren. Dies tut er, indem er von jungen Versicherten mehr Geld nimmt, als nach dem individuellen Risiko erforderlich wäre. Dieses Geld wird in einer Rückstellung verzinst angelegt und dient dazu, die Beiträge im Alter möglichst stabil zu halten. An allgemein steigenden Kosten des Gesundheitswesens, an der demografischen Entwicklung der Bevölkerung und an den niedrigen Zinsen, die die Alterungsrückstellung langsamer wachsen lassen als geplant, kommt natürlich auch der private Krankenversicherer nicht vorbei. Beitragssteigerungen wird es damit geben, aber eben nicht allein wegen des Älterwerdens des einzelnen Versicherten.
Tipp: Versicherungsschutz vorher absprechen
Erwarten Sie längerfristigen Besuch aus dem Ausland? Bei einer behandlungsbedürftigen Krankheit oder nach einem Unfall ohne Versicherungsschutz dazustehen, kann selbst vermögende Leute in finanzielle Schwierigkeiten bringen. Möglicherweise müssen Sie aufgrund der Visumsbestimmungen für Ihren Besuch aufkommen, wenn er selbst die Kosten der Behandlung nicht bezahlen kann. Das sind auch für Sie keine schönen Aussichten. Sprechen Sie deshalb das Thema Krankenversicherung möglichst frühzeitig an. Sie können sich dann in Ruhe nach einem der spezialisierten Anbieter in Deutschland umschauen, Preise vergleichen und einen Vertrag abschließen. Haben Sie diese Gelegenheit verpasst, gibt es bei vielen Versicherten aber auch noch die Möglichkeit einer Versicherung nach Ankunft in Deutschland, zum Beispiel innerhalb der ersten vier Wochen.
Ist die Krankenversicherung für ausländische Gäste einmal unter Dach und Fach, ist Ihnen und Ihren Gästen eine wichtige Sorge genommen, und die Erteilung eines Visums wird möglicherweise beschleunigt. Außerdem kann sich Ihr Besuch Mühe und Geld für den Abschluss einer eigenen Reisekrankenversicherung sparen. Mehr als einmal wird die Rechnung ohnehin nicht erstattet.
Krankenschutz für Ausländer
Ausländische Bürger, die sich längere Zeit und nicht nur als Touristen in Deutschland aufhalten, brauchen eine Krankenversicherung für Ausländer. Wie Deutsche haben sie dafür zwei Möglichkeiten, die gesetzliche und die private Variante. Für welche der beiden sie sich entscheiden dürfen, hängt von verschiedenen Umständen ab.
Eine vollkommen freie Wahl, welche Krankenversicherung für Ausländer in Deutschland infrage kommt, gibt es in der Regel nicht.
- Für viele Menschen, die aus dem Ausland kommen, um in Deutschland zu arbeiten, kommt die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) als erster Ansprechpartner infrage.
- Geht es um die Aufnahme einer festen Arbeit, gilt bei der Krankenversicherung für Ausländer das gleiche Prinzip wie für die deutschen Kollegen.
- Eine sozialversicherungspflichtige Anstellung begründet die Pflicht zur GKV.
- Diese Pflicht gilt übrigens für alle Ausländer.
- Die Krankenversicherung in der die GKV unterscheidet nicht danach, ob jemand aus einem Staat der Europäischen Union (EU) oder aus dem übrigen Ausland kommt.
Das besondere bei Bürgern aus der EU ist aber, dass sie sich auch bei einer gesetzlichen Kasse als Mitglied melden können, wenn sie keinen Arbeitsplatz haben. Dann ist auch ihre Familie beitragsfrei abgesichert. Vorausgesetzt wird jedoch, dass sie irgendwann einmal in einem System der gesetzlichen Kassen versichert waren. Trifft das nicht zu, bleibt bei der Krankenversicherung für Ausländer aus der EU nur der Weg in eine private Kasse. Für alle Bürger aus Nicht-EU-Staaten, die keine Arbeit in Deutschland haben, ist als Krankenversicherung für Ausländer ausschließlich die PKV zuständig.
Auch Selbstständige haben die Wahl
Viele ausländische Mitbürger eröffnen in Deutschland Geschäfte oder Unternehmen. Sie gelten dann als Selbstständige. Eine Absicherung in einem System der Krankenversicherung braucht auch dieser Personenkreis. Arbeiten Ausländer in der Bundsrepublik selbstständig, können sie zwischen den beiden Systemen der gesundheitlichen Absicherung wählen. Sie können also in die GKV oder in die PKV. Dieses Recht haben nicht nur ausländische Bürger, die aus einem Land der EU kommen. Auch Bürgern anderer Staaten steht dieses Recht zu. Dafür müssen sie im Besitz einer Aufenthaltsgenehmigung sein. Diese muss ihnen erlauben, als Selbstständige zu arbeiten.
In der PKV sehen sich ausländische Versicherte mit den gleichen Bedingungen konfrontiert, wie alle anderen Versicherten. Der Vertrag mit einer Versicherungsgesellschaft, die auf dem Gebiet des Gesundheitsschutzes eine Vollversicherung anbietet, ist individuell. Das bedeutet, in die Gestaltung des Vertrags fließen die persönlichen Merkmale des Versicherungsnehmers ein. Interessant für den Anbieter sind das Alter des Kunden und sein Gesundheitszustand, der auch Vorerkrankungen einschließt. An diesen Umständen bemisst sich der Beitrag des Kunden. Bevor sie einen Vertrag in der PKV bekommen, müssen sich die Kunden meist ärztlich abchecken lassen. Für gesunde Menschen gibt es günstigere Prämien. Die Leistungen für PKV Versicherte beim Arzt und im Krankenhaus sind besser als das, was gesetzlich Versicherten zusteht. Das macht die PKV für Ausländer attraktiv. Außerdem gilt die PKV in der Regel weltweit. Auch das spricht für den Weg zu den Privaten.
Selbstständige können freiwillig in die GKV
Die GKV steht selbstständigen Ausländern offen, wenn sie sich dort freiwillig versichern wollen. Eine Pflichtversicherung kommt nicht infrage. Um freiwillig in der GKV zu kommen, müssten sie zuvor bereits einem gesetzlichen System des Gesundheitsschutzes angehört haben. Das kann auch im Ausland gewesen sein. Wichtig ist nur, das dieses betreffende System der GKV in Deutschland vergleichbar ist. Bürger aus der EU haben die Möglichkeit, die Zeiten ihrer Vorversicherung in einem gesetzlichen System nachzuweisen. Dafür gibt es ein besonderes Formular. Es wird als „Structured Electronic Document“ (SED) bezeichnet. Einst hieß diese Bescheinigung E-104. Bürger, die aus einem anderen Land kommen, sollten sich bei der Verwaltung der gesetzlichen Krankenversicherung ihres Heimatlandes erkundigen, mit welchem Formular sie eine Mitgliedschaft nachweisen können.
Auf der Suche nach einem Job
Auch auf der Suche nach Arbeit in Deutschland ist bereits eine Krankenversicherung nötig. Liegt das Heimatland des Jobsuchenden nicht auf dem Gebiet der EU, kommt nur eine private Police bei einer Gesellschaft der PKV infrage. Für Bürger der EU genügt die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC). Damit ist die ärztliche Behandlung in der Bundesrepublik kostenlos möglich. Die Versorgung für Inhaber der EHIC ist auf die so genannte Notfallversorgung begrenzt. Richtlinien der GKV listen auf, was zu dieser Notfallversorgung gehört. Ärztliche Behandlungen, die absehbar oder geplant sind, gehören nicht dazu. Ein typisches Beispiel ist eine Betreuung während einer Schwangerschaft und bei der Entbindung des Kindes. Das sollte besser in der Heimat des Bürgers stattfinden. Damit Schwangerschaft und Geburt auch in Deutschland unter ärztlicher Begleitung möglich sind, ist eine Mitgliedschaft des ausländischen Mitbürgers in der GKV oder der PKV nötig.
Was Au-pairs wissen sollten
Rund 30.000 Au-pairs kommen jährlich in die Bundesrepublik, um Gastfamilien bei der Betreuung der Kinder zu unterstützen. Für die Zeit in Deutschland ist auch für sie eine Krankenversicherung verpflichtend. Wie sie zustande kommt, dafür sind die Gastfamilien zuständig. Um den Schutz bei Krankheiten optimal zu sichern, gibt es die Au-pair-Versicherung. Darin enthalten sind eine Krankenversicherung sowie eine Unfall- und Haftpflichtpolice. Im Standardpaket werden die Kosten für die ambulante und für die stationäre Behandlung übernommen. Es gibt erweiterte Tarife. Dort werden die Grundleistungen geboten und speziell vereinbarte Extra-Leistungen. Das können unter anderem Maßnahmen zur Rehabilitation sein oder Ausfallgeld bei Krankheit.