Beitragssatz Krankenversicherung

Ich bin Vanessa Bauer, Gründerin von kvzentrale.com. Ich helfe Menschen, die Fragen rund um GKV und PKV haben oder Ihre Kasse bzw. Versicherung wechseln wollen.

Der Beitragssatz für die Krankenversicherung hängt bei privaten Policen von mehreren Aspekten ab. Während bei gesetzlichen Kassen der Staat die Beitragshöhe weitgehend bestimmt und sich die Kosten am Lohn orientieren, dürfen Privatversicherer zahlreiche individuelle Faktoren berücksichtigen. Dazu zählen das Alter und der Gesundheitszustand.

Zudem dürfen sie flexibel Zusatzleistungen anbieten und dafür Aufschläge berechnen.

  • Der aktuelle Gesundheitszustand und schwere Vorerkrankungen bestimmen den Beitragssatz der Krankenversicherung massiv.
  • Liegt ein hohes Kostenrisiko vor, verlangen Privatversicherer deutlich überdurchschnittliche Prämien.
  • Um dieses Risiko festzustellen, müssen Interessierte an der PKV im Antrag zahlreiche gesundheitliche Fragen beantworten.
  • Kassen wollen unter anderem wissen, ob sich Patienten gerade in medizinischer Behandlung befinden, ob sie in den letzten Jahren unter einer ernsthaften Erkrankung litten und ob sie sich einer Psychotherapie unterziehen mussten.
  • Der genaue Fragenkatalog unterscheidet sich zwischen den Kassen.

Wichtig: Die Fragen sollten Verbraucher richtig beantworten, ansonsten kann der Dienstleister später Leistungen verweigern. Es gelten hierbei aber immer nur Vorerkrankungen und der Gesundheitszustand beim Vertragsabschluss. Treten gesundheitliche Probleme erst danach auf, dürfen die Anbieter den Beitragssatz für die Krankenversicherung nicht nachträglich erhöhen.

Das Alter spielt ebenfalls eine wichtige Rolle. Junge können sich über niedrige Prämien freuen, Ältere zahlen mehr. Das liegt vornehmlich daran, dass die Kassen während der Laufzeit Altersrückstellungen bilden. Damit versuchen sie die durchschnittlich höheren Kosten in den späteren Lebensjahren abzufedern. Wer erst im hohen Alter eine private Krankenversicherung abschließt, verfügt zu diesem Zeitpunkt noch über keine Rückstellungen. Entsprechend mehr müssen die Betroffenen für eine Police zahlen.

Zudem bieten Versicherungen unterschiedliche Tarife mit abweichenden Leistungen an. In den Premium-Tarifen gewähren sie zum Beispiel im Krankenhaus eine Chefarztbehandlung und die Unterbringung im Ein-Bett-Zimmer. Sie bezahlen besonders hohe Zuschüsse für Zahnersatz, übernehmen die Kosten für zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen, Schutzimpfungen und alternative Heilmethoden. Es gibt noch eine Reihe weiterer Leistungen, die bei einem Vergleich Aufmerksamkeit verdienen. Interessierte sollten die jeweiligen Leistungskataloge eingehend prüfen und sich fragen, was für sie individuell sinnvoll ist. Grundsätzlich kosten leistungsstarke Tarife mehr als Pakete mit geringem Leistungsumfang.

Die Gesamtkosten reduzieren: Selbstbehalte und Rückerstattungen

Versicherte können bei der Krankenversicherung den Beitragssatz senken. So können sie eine jährliche Selbstbeteiligung vereinbaren. Liegt diese zum Beispiel bei 500 Euro, müssen sie sämtliche Kosten bis zu dieser Grenze selbst bezahlen. Der Vorteil besteht darin, dass Versicherer niedrigere Prämien fordern. Versicherte realisieren aber nur Einsparpotenzial, wenn sie nicht jedes Jahr den kompletten Selbstbehalt stemmen müssen. Diese Variante empfiehlt sich deshalb nur für Gesündere, die relativ selten einen Arzt aufsuchen. Vorsorgeuntersuchungen sind von dieser Regelung ausgenommen.

Auch Beitragsrückerstattungen wirken sich positiv auf die gesamte Beitragshöhe aus. Private Versicherer honorieren, wenn Versicherte innerhalb eines bestimmten zeitlichen Intervalls keine Kosten verursachen. Wie beim Selbstbehalt bilden auch hier Vorsorgeuntersuchungen eine Ausnahme. Diese Beitragsrückerstattungen betragen bei den besten Anbietern eine deutlich dreistellige Summe, vielfach lässt sich eine komplette Monatsprämie oder noch mehr einsparen. Von dieser Leistung profitieren ebenfalls eher Gesündere. Speziell für gesunde Arbeitnehmer eignen sich diese Tarife: Die Beitragserstattung können sie vollständig behalten, sie reduziert nicht den Arbeitgeberzuschuss.

Beiträge vergleichen

Wie bei allen privaten Versicherungen finden sich auch bei Krankenversicherungen erhebliche Kostenunterschiede. Verbraucher sollten deshalb nie die erstbeste Police abschließen, weil vielleicht eine Werbeaktion beeindruckt. Sie sollten stattdessen einen umfangreichen Vergleich durchführen, sie können über die Jahre Tausende Euro sparen. In der Regel schneiden Direktversicherer am besten ab, weil sie aufgrund fehlender Filialen wenig Kosten tragen und diese Kostenvorteile an ihre Versicherte weitergeben können. Es kommt zudem auf die Struktur ihrer Versicherten an sowie auf die Frage, wie gut sich mit dem eingenommenen Versichertengeld wirtschaften.

Einen PKV-Beitragsvergleich führen Nutzer am besten auf einem Vergleichsportal durch, das möglichst alle Krankenkassen berücksichtigt. Der Vorzug: Sie müssen alle relevanten Daten nur ein Mal angeben, auf dieser Basis erhalten sie die besten Angebote. Häufig kommt es aber aufs Detail an. Angesichts der zahlreichen Unterschiede lassen sich Krankenversicherungen nicht so leicht wie andere Versicherungen vergleichen. Nutzer sollten zum Beispiel eingehend die konkreten Leistungskataloge kontrollieren. Zudem interessiert, ob ein Versicherer aufgrund von Vorerkrankungen Aufschläge fordert und wie hoch diese ausfallen.

Niedrigere Kosten für Arbeitnehmer und Beamte

Der individuelle Beitragssatz für die Krankenversicherung liegt für Arbeitnehmer niedriger als für Selbstständige. Selbstständige müssen die komplette Prämie zahlen, während Angestellte einen Arbeitgeberzuschuss verbuchen. Meist beträgt dieser die Hälfte der Kosten. Er darf aber nicht die Summe übersteigen, die Arbeitgeber bei einem gesetzlich Versicherten mit dem gleichen Gehalt zahlen müssten. Das heißt: Bei einem besonders hohen Beitrag kann der Zuschuss weniger als 50 % betragen. Deshalb sollten Arbeitnehmer unbedingt nach kostengünstigen Tarifen Ausschau halten. Beim Selbstbehalt sollten sie Vorsicht walten lassen: Der Arbeitgeber beteiligt sich nicht daran, es empfiehlt sich deshalb eine eher geringe Summe.

Bei Beamten verhält es sich anders. Die staatlichen Arbeitgeber übernehmen direkt einen Anteil der anfallenden medizinischen Rechnungen, meist mindestens 50 % und für Ehegatten sowie Kinder noch mehr. Beamte benötigen deswegen nur eine Restkostenversicherung. Da das für die Versicherer mit niedrigeren Kosten einhergeht, verlangen sie auch nur einen geringen Beitragssatz für diese Krankenversicherung. Gleichwohl unterscheiden sich die Tarife deutlich, auch in diesem Fall können Versicherte mit einem Angebotsvergleich viel Geld sparen.

Krankenkassen-Beiträge vergleichen

Die allgemeinen Beitragssätze der Krankenkassen unterscheiden sich je nach Anbieter erheblich, und das trotz nahezu identischer Leistungen. Der einheitlich festgeschrieben Grundbeitrag von 14,6 %, der von Arbeitgeber und Arbeitnehmer hälftig getragen wird, kann sich um einen Zusatzbeitrag erhöhen.

Den muss der Arbeitnehmer allein zahlen, und deswegen lohnt ein Vergleich.

  • Die Beitragsbemessung in der Sozialversicherung beruht auf zwei wesentlichen Prinzipien, nämlich der solidarischen Finanzierung in Abhängigkeit von der persönlichen Belastbarkeit und der paritätischen Beitragszahlung durch Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
  • Der erste Grundsatz wird in der gesetzlichen Krankenversicherung weitgehend gewahrt.
  • Anders als beim privaten Versicherer, der nach dem individuellen Risiko tarifiert und dabei insbesondere Alter und Gesundheitszustand berücksichtigt, erhebt die gesetzliche Krankenversicherung ihre Beiträge als Prozentsatz des Einkommens.

Der allgemeine Beitragssatz gilt nicht nur für Arbeitnehmerbeiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung. Auch Selbstständige mit Anspruch auf Krankengeld zahlen ihn, und in der Krankenversicherung der Rentner wird er von den gesetzlichen Alters-, Hinterbliebenen- und Erwerbsminderungsrenten erhoben. Wer viel verdient, muss also auch viel zahlen. Familienangehörige ohne eigenes Einkommen sind dagegen kostenlos versichert, und mit dem Ausscheiden aus dem Erwerbsleben sinkt der Beitrag, weil er sich statt am Arbeitseinkommen nun an der Rente orientiert. Sonderregelungen gibt es für Selbstständige, wenn sie auf Krankengeld verzichten, für Bezieher von Arbeitslosengeld II, für Studenten, die nicht über ihre Eltern versichert sind, sowie für Praktikanten. Für geringfügig Beschäftigte führt allein der Arbeitgeber einen Pauschalbeitrag ab.

Maximal werden Krankenkassenbeiträge der gesetzlich Krankenversicherten von der sogenannten Beitragsbemessungsgrenze erhoben. Das ist eine dynamische Rechengröße der Sozialversicherung, die Jahr für Jahr an die allgemeine Einkommensentwicklung angepasst wird. Das bedeutet zwar vordergründig betrachtet, dass die Solidarität bei hohen Einkommen nicht mehr greift. Man muss aber sehen, dass beispielsweise das Krankengeld auch nur von der Beitragsbemessungsgrenze berechnet wird.

Paritätische Finanzierung wird durchbrochen

Das zweite Prinzip, nämlich die hälftige Beteiligung des Arbeitgebers durch einen Zuschuss zum Krankenversicherungsbeitrag, gilt allerdings seit 2005 nicht mehr uneingeschränkt. Die bis 2014 gültige Regelung sah vor, dass die Beitragssätze der Krankenkassen zunächst um 0,9 Prozentpunkte gekürzt wurden. Diesen Anteil hatte der Arbeitnehmer allein zu tragen, nur der restliche Beitragssatz wurde zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber geteilt.

Seit 2015 gilt eine neue gesetzliche Regelung, die die Große Koalition unter dem klangvollen Namen GKV Finanzstruktur- und Qualitäts-Weiterentwicklungsgesetz oder kurz GKV-FQWG auf den Weg gebracht hat. Mit diesem Gesetz wird der Grundbeitragssatz der gesetzlichen Krankenkassen auf 14,6 % festgeschrieben. Dadurch ergibt sich auch ein fester Arbeitgeberanteil von 7,3 %. So weit, so gut mit der paritätischen Finanzierung, wären da nicht noch die Zusatzbeiträge. Diese können von den gesetzlichen Krankenkassen unternehmerisch festgelegt werden. Der Zusatzbeitrag ist bei vielen Kassen 0,9 %, so dass die Gesetzesänderung von 2014 nach 2015 für die gesetzlich Versicherten materiell keine Auswirkungen hatte.

Zusatzbeiträge der gesetzlichen Krankenkassen vergleichen

Aber nicht alle Kassen erheben einen Zusatzbeitrag von 0,9 %. Einige wenige Krankenkassen haben überhaupt keinen Zusatzbeitrag und belassen es bei den 14,6 %. Andere erheben bis zu 1,2 %, eine Kasse sogar 1,3 %, so dass sich die Beitragssätze der Krankenkassen – Stand 2015 – zwischen 14,6 % und 15,9 % bewegen. Für die Zukunft ist mit weiter steigenden Beiträgen zu rechnen. Dafür sorgen der medizinische Fortschritt, der bezahlt werden muss, und der demografische Wandel hin zu einer Gesellschaft, in der es immer mehr ältere Menschen gibt.

Diese Entwicklung geht nach der aktuellen Rechtslage komplett zu Lasten der Arbeitnehmer, denn der Arbeitgeberzuschuss ist, wie erläutert, bei 7,3 % eingefroren. Ein Vergleich der Beitragssätze der Krankenkassen lohnt also, zumal die Leistungen der Kassen trotz erweiterter Vertragsfreiheit zu 95 % identisch sind. Die Regelleistungen sind ohnehin im Sozialgesetzbuch Fünf gesetzlich verankert. Unterschiede ergeben sich bei den Zusatzleistungen. Diese bestehen zum Beispiel im Angebot von Bonusprogrammen für einen gesundheitsbewussten Lebensstil und die Teilnahme an Vorsorge-Programmen, Zuschüssen zu einer regelmäßigen professionellen Zahnreinigung, Leistungen der Homöopathie oder Impfungen vor Auslandsurlauben. Leistungen, wie sie private Versicherer in Zusatzversicherungen anbieten, finden Sie bei den gesetzlichen Kassen nicht. Viele Krankenkassen haben aber einen privaten Kooperationspartner, bei dem Sie auch hochwertigen Zahnersatz, Chefarztbehandlung oder Unterbringung im Zweibettzimmer bei stationärer Behandlung absichern können.

Sonderkündigungsrecht nach Beitragserhöhung

Wer sich mit dem Wechsel der Krankenkasse beschäftigt, sollte neben Preis und Leistung beim Krankenkassencheck auch den gebotenen Service in Betracht ziehen. Kleinere Betriebskrankenkassen leisten sich kein Filialnetz, regional tätige Unternehmen haben nur in ihrem Geschäftsgebiet lokale Präsenzen. Wer einen umfangreichen Service vor Ort genießen möchte und sensible Gesundheitsfragen nicht gern am Telefon bespricht, sollte sich bei den bundesweit tätigen Unternehmen umschauen.

Der Wechsel zwischen den verschiedenen gesetzlichen Krankenkassen ist heute nicht komplizierter, als es zum Beispiel bei einer Autoversicherung der Fall ist. Die Kündigungsfrist beträgt im Normalfall zwei Kalendermonate. Erhöht Ihr Krankenversicherer den Zusatzbeitrag, haben Sie sogar ein Sonderkündigungsrecht, das Sie innerhalb eines Monats ausüben müssen. Die Kündigung ist für Sie nicht mit dem Risiko verbunden, später keinen Versicherungsschutz mehr zu bekommen, denn die gesetzlichen Kassen sind zur Annahme verpflichtet. Für den Mitgliedsantrag benötigen Sie Ihre Sozialversicherungsnummer. Die Kündigungsbestätigung des bisherigen Versicherers können Sie auch später nachreichen. Ihre neue Krankenkasse stellt Ihnen eine neue Versichertenkarte aus.

Günstige Pkv-Tarife finden

Viele Versicherungsnehmer, die mit dem Gedanken spielen, sich privat zu versichern, haben zunächst keine Vorstellung davon, wie günstig oder teuer die Beitragssätze der Krankenversicherung ausfallen. Dass sie im Alter in schwindelerregende Höhen ansteigen, haben hingegen die meisten schon einmal gehört oder gelesen. Dabei muss eine derartige Preisentwicklung gar nicht eintreten und gerade die Einstiegstarife der privaten Versicherer sind häufig günstiger als in der GKV.

Die Prämienhöhe richtet sich nämlich nicht nur nach dem Einkommen des Versicherten. Auch das Eintrittsalter, der Gesundheitszustand und die Lebensweise des Mitgliedes wirken sich auf die Preisgestaltung auf.

  • Eine private Krankenversicherung kommt nur für Personen infrage, die nicht der gesetzlichen Versicherungspflicht unterliegen, etwa weil sie in einem Angestelltenverhältnis tätig sind oder weil ihr Monatsgehalt unterhalb der Versicherungspflichtgrenze von rund 55.000 Euro jährlich liegt.
  • Neben angestellten Gutverdienern gehören daher auch Beamte, Freiberufler und Selbstständige zum klassischen Mitgliederpool der privaten Kassen.
  • Wer sich aufgrund seines Gehaltes privat versichern möchte, braucht allerdings nicht zu befürchten, dass ihm die Mitgliedschaft mit sinkendem Einkommen gekündigt wird, sondern kann sich von der Versicherungspflicht befreien lassen.

Wird die Versicherungspflicht jedoch aufgehoben, gibt es praktisch keinen Weg zurück in die gesetzlichen Kassen. Selbiges gilt für Versicherungsnehmer, die das 55. Lebensjahr bereits vollendet haben. Ein Umstand, der vielen Wechselwilligen Sorge bereitet. Für Privatversicherte steigen die Beitragssätze der Krankenversicherung schließlich in späteren Jahren zum Teil unverhältnismäßig stark an. Viele potenzielle Mitglieder fürchten daher, dass die Pkv im Alter unbezahlbar wird. Als Ursache dieser ungünstigen Tarifentwicklung gilt gemeinhin die komplizierte Berechnung der Beiträge, da hier zukünftige Faktoren eine Rolle spielen, die nur schwer abschätzbar sind.

So werden die Beiträge berechnet

Wenn private Versicherer den Krankenkassenbeitrag berechnen, der für ihre Mitglieder je nach Alter und Risikogruppenzugehörigkeit gilt, beziehen sie drei Faktoren mit ein. Zunächst rechnen sie mit einem Risikoanteil, mit dem die Kosten für Behandlung und medikamentöse Versorgung der Versicherten finanziert werden. Hinzu kommt der Anteil für die Verwaltungskosten und der Sparanteil, auch Altersrückstellung genannt, der eine extreme Beitragssteigerung für Versicherte in höherem Lebensalter vermeiden soll. Während der Risikoanteil durch eine genaue Bestandsaufnahme hinsichtlich des Gesundheitszustandes der Mitglieder noch verhältnismäßig genau bestimmt werden kann, fällt die Berechnung des Sparanteils jedoch häufig zu knapp aus.

Diese Fehleinschätzung rührt nicht nur daher, dass die Menschen in den Industrienationen immer älter werden und dementsprechend lange ärztliche Leistungen in Anspruch nehmen. Auch die Medizin entwickelt sich weiter. Fortschrittliche aber teure Operationsverfahren, Geräte und Untersuchungsmethoden sorgen auch hier für steigende Kosten. Im ungünstigsten Fall müssen daher die ältesten Versicherungsnehmer, die bereits in Rente sind und dementsprechend wenig Geld zur Verfügung haben, die höchsten Beitragssätze für die Krankenversicherung bezahlen. In diesem Fall sind die Kassen aber verpflichtet, eine Art Alters- oder Basistarif anzubieten, in den betroffene Mitglieder wechseln können. Er ist günstiger, beinhaltet unter Umständen aber auch weniger Leistungen als gewohnt.

Beitragsberechnung mit dem Onlinerechner

Interessierte sollten dieses Risiko daher in ihre Entscheidungsfindung miteinbeziehen und beispielsweise eine Kasse wählen, die dieser Problematik aktiv vorzubeugen versucht. Etwa mit einem sogenannten Vorsorgetarif, der garantiert, dass die Prämien um einen genau definierten Prozentsatz sinken, wenn der Versicherte ein bestimmtes Alter erreicht. Vorsorgetarife werden nicht von allen Versicherern angeboten und sind teurer als die Basisvariante, werden aber vom Arbeitgeber bezuschusst. Sie sind daher besonders für Arbeitnehmer interessant. Grundsätzlich aber gilt, dass auch die späteren Beiträge umso günstiger ausfallen, je jünger der Versicherungsnehmer bei Eintritt in die Pkv ist.

Ein Beitragsrechner hilft dabei, die jetzigen und demnach auch künftigen Prämien einer privaten Versicherung zumindest grob abzuschätzen. Internetnutzer haben hier verschiedene Tools zur Auswahl, die sich von den Vergleichsrechnern für gesetzliche Versicherer zum Teil stark unterscheiden. Zwar gibt der Nutzer im ersten Schritt auch hier Geschlecht, Geburtsdatum und Beruf in die Eingabemaske ein, wird aber bereits im zweiten Schritt dazu aufgefordert, sensible Daten inklusive des vollständigen Namens und der Anschrift zu hinterlegen. Alternativ dazu gibt es auch anonyme Rechner und Seiten, die nur mit den Eckdaten des Anfragenden arbeiten.

Nutzer sollten hierbei aber bedenken, dass sich die Beitragshöhe in weit stärkerem Maße als bei den gesetzlichen Versicherern an dem Gesundheitszustand des Bewerbers orientiert. Wer Mitglied einer Pkv werden will, muss daher eine sogenannte Gesundheitsprüfung ablegen, bei der er Fragen über seinen früheren und gegenwärtigen Gesundheitszustand, zu Lebensgewohnheiten und Vorerkrankungen beantwortet, die er gegebenenfalls mittels ärztlicher Atteste oder anderer, geeigneter Belege nachweisen muss. Erst anschließend legt die Krankenkasse ein verbindliches Tarifangebot vor. Onlinerechner, mit denen sich die Beitragssätze der Krankenversicherung ausrechnen lassen, können daher nur ein ungefähres Bild des erwartbaren Preises zeichnen.


Vanessa Bauer

Im Laufe meiner beruflichen Karriere habe ich gelernt, wie gesetzliche Krankenkassen arbeiten und wie private Versicherer ihre Tarife kalkulieren. Dadurch kann ich einschätzen, wovon in erster Linie die Versicherer profitieren, und wovon die Versicherten selbst.