Freiwillig gesetzlich versichert: Kosten 2026

Wer freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versichert ist, gehört ihr an, obwohl keine Versicherungspflicht besteht. Dafür müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. 2026 zahlen viele freiwillig Versicherte einen Mindestbeitrag zur Kranken- und Pflegeversicherung. Wie hoch der Beitrag ausfällt, hängt unter anderem von Ihrem Einkommen, Ihrer Krankenkasse und Ihrer persönlichen Situation ab.
Wer sich freiwillig versichern kann
Freiwillige Mitgliedschaft kommt häufig infrage, wenn eine Pflichtversicherung oder Familienversicherung endet. Auch Beschäftigte, deren Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze liegt, können in der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben. Diese Grenze beträgt 2026 für die meisten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer 77.400 Euro im Jahr beziehungsweise 6.450 Euro im Monat.
Bei einem bestehenden Arbeitsverhältnis endet die Pflichtversicherung nicht allein deshalb sofort, weil das Einkommen die Grenze überschreitet. Entscheidend ist auch, ob das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt voraussichtlich im folgenden Kalenderjahr über der dann geltenden Grenze liegt. Für bestimmte Personen, die bereits Ende 2002 privat versichert waren, gelten Sonderregeln.
Auch Selbstständige, Studierende und Rentner können freiwillig gesetzlich versichert sein. Ob sie aufgenommen werden oder ihre Mitgliedschaft fortsetzen dürfen, hängt jedoch von ihrer bisherigen Versicherung und weiteren gesetzlichen Voraussetzungen ab. Eine Rückkehr aus der privaten Krankenversicherung in die gesetzliche ist nicht jederzeit frei möglich.
Klären Sie deshalb zuerst, welchen Versicherungsstatus Sie haben, bevor Sie kündigen oder einen Wechsel planen. Fragen Sie Ihre Krankenkasse, ob für Sie eine Pflichtmitgliedschaft, Familienversicherung, freiwillige Mitgliedschaft oder ein anderer Versicherungsstatus gilt.
Wenn Pflicht- oder Familienversicherung endet
Endet eine Pflicht- oder Familienversicherung, bleiben Sie in vielen Fällen automatisch freiwillig versichert. Das ergibt sich grundsätzlich aus § 188 Absatz 4 des Fünften Sozialgesetzbuchs. Es gelten gesetzliche Voraussetzungen und Ausnahmen.
Wer diese Anschlussversicherung beenden möchte, muss auf das Schreiben der Krankenkasse reagieren. Nach der Mitteilung über das Austrittsrecht gilt grundsätzlich eine Frist von zwei Wochen. Wirksam wird der Austritt nur, wenn Sie einen anderen Krankenversicherungsschutz nachweisen. Ignorieren Sie das Schreiben daher nicht und kündigen Sie erst, wenn die Anschlussversicherung geklärt ist.
Beiträge zur Krankenversicherung 2026
Der Beitrag zur Krankenversicherung besteht aus dem allgemeinen oder ermäßigten Beitragssatz und dem Zusatzbeitrag der jeweiligen Krankenkasse. Der allgemeine Beitragssatz beträgt 2026 14,6 Prozent und gilt, wenn Sie nach den geltenden Regeln Anspruch auf Krankengeld haben. Ohne Anspruch auf Krankengeld gilt der ermäßigte Beitragssatz von 14,0 Prozent.
Der durchschnittliche Zusatzbeitrag liegt 2026 bei 2,9 Prozent. Er dient als Vergleichswert; jede Krankenkasse legt ihren eigenen Zusatzbeitrag fest. Ihr tatsächlicher Beitrag kann deshalb von den folgenden Beispielen abweichen.
Für viele freiwillig Versicherte, besonders Selbstständige, berechnet die Krankenkasse den Beitrag mindestens auf Grundlage von 1.318,33 Euro im Monat. Liegt das maßgebliche Einkommen darunter, gilt dieser Mindestwert trotzdem. Die Beitragsbemessungsgrenze liegt bei 5.812,50 Euro im Monat beziehungsweise 69.750 Euro im Jahr. Einkommen darüber erhöht den Beitrag nicht weiter.
Die Versicherungspflichtgrenze entscheidet bei Beschäftigten, ob sie versicherungspflichtig sind. Die Beitragsbemessungsgrenze legt fest, bis zu welchem Einkommen die Krankenkasse Beiträge berechnet.
| Berechnungsgrundlage 2026 | Krankenversicherung mit ermäßigtem Satz | Krankenversicherung mit allgemeinem Satz |
|---|---|---|
| Mindestbemessungsgrundlage: 1.318,33 Euro monatlich | 222,80 Euro | 230,71 Euro |
| Beitragsbemessungsgrenze: 5.812,50 Euro monatlich | 982,31 Euro | 1.017,19 Euro |
Diese Beträge enthalten noch keine Pflegeversicherung. Bei der Berechnung verwendet die Tabelle den durchschnittlichen Zusatzbeitrag von 2,9 Prozent.
Pflegeversicherung kommt hinzu
Die soziale Pflegeversicherung wird zusätzlich zur Krankenversicherung berechnet. Der Beitragssatz beträgt 2026 grundsätzlich 3,6 Prozent. Für Mitglieder ohne Kinder, die den Kinderlosenzuschlag zahlen, beträgt er 4,2 Prozent. Für Eltern mit mehreren Kindern können Abschläge gelten; die Höhe hängt von der Zahl und dem Alter der Kinder ab.
Wie hoch Ihr Gesamtbeitrag ausfällt, hängt von der Bemessungsgrundlage, dem Krankenversicherungssatz, dem Zusatzbeitrag Ihrer Krankenkasse und Ihrem Kinderstatus ab.
Welche Einkünfte zählen
Bei freiwillig Versicherten kann die Krankenkasse mehr als das Arbeitsentgelt oder den Gewinn aus Selbstständigkeit berücksichtigen. Dazu können beispielsweise Einnahmen aus Vermietung und Kapitalanlagen sowie bestimmte Renten- oder Versorgungsleistungen gehören. Welche Einnahmen im Einzelfall zählen, richtet sich nach den gesetzlichen Vorgaben und der Art der Einkünfte.
In besonderen Fällen kann auch das Einkommen eines privat versicherten Ehepartners in die Beitragsberechnung einfließen. Das gilt nicht pauschal für alle freiwillig Versicherten. Lassen Sie sich von Ihrer Krankenkasse berechnen, welche Einkünfte sie in Ihrem Fall ansetzt und welche Nachweise sie dafür benötigt.
Was Selbstständige beachten sollten
Selbstständige zahlen ihre Beiträge grundsätzlich selbst. Für die erste Berechnung nutzt die Krankenkasse häufig den letzten verfügbaren Einkommensteuerbescheid und setzt den Beitrag vorläufig fest. Sobald der passende Steuerbescheid vorliegt, wird endgültig abgerechnet. Je nach tatsächlichem Einkommen folgt eine Rückzahlung oder eine Nachforderung.
Reagieren Sie auf Nachfragen der Krankenkasse und reichen Sie Einkommensnachweise rechtzeitig ein. Fehlen angeforderte Unterlagen, kann die Krankenkasse den Beitrag nach den gesetzlichen Regeln auf Grundlage der Beitragsbemessungsgrenze berechnen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann sie den Beitrag später korrigieren. Reichen Sie fehlende Unterlagen trotzdem umgehend ein und klären Sie das direkt mit der Kasse.
Selbstständige sollten außerdem entscheiden, ob sie Anspruch auf Krankengeld wünschen. Mit dem allgemeinen Beitragssatz und der erforderlichen Wahlerklärung besteht grundsätzlich ab der siebten Krankheitswoche ein Anspruch auf gesetzliches Krankengeld. Der ermäßigte Beitragssatz enthält diesen Anspruch nicht. Prüfen Sie, wann eine Leistung beginnen würde und wie Sie die Zeit davor finanziell überbrücken.
Was Sie vorab klären sollten
Ermitteln Sie zuerst, warum Sie freiwillig versichert sind oder werden sollen. Fragen Sie Ihre Krankenkasse anschließend nach einer vollständigen Berechnung für Kranken- und Pflegeversicherung. Dafür sollten Sie Ihr Einkommen aus den verschiedenen Quellen, Ihren Kinderstatus und bei einer Beschäftigung auch die voraussichtliche Höhe Ihres Jahresarbeitsentgelts bereithalten. Selbstständige sollten zusätzlich klären, welche Steuerunterlagen die Kasse benötigt und ob sie Krankengeld absichern möchten.
Wenn Sie die gesetzliche Krankenversicherung verlassen wollen, lassen Sie sich den Ablauf und die Folgen für Ihren Versicherungsschutz schriftlich bestätigen. Eine spätere Rückkehr in die gesetzliche Versicherung ist nicht in jeder Lebenslage möglich.