PKV für Beamte besonders günstig

Ich bin Vanessa Bauer, Gründerin von kvzentrale.com. Ich helfe Menschen, die Fragen rund um GKV und PKV haben oder Ihre Kasse bzw. Versicherung wechseln wollen.

Eine PKV ist für Beamte die bessere Alternative als eine gesetzliche Krankenkasse. Das liegt an den Beihilfen, welche die staatlichen Arbeitgeber ihren Beamten für Krankheitskosten zahlen.

Während Besserverdienende und Selbstständige die Wahl zwischen einer privaten Versicherung und den gesetzlichen Kassen gut abwägen sollten, sprechen bei Beamten die finanziellen Vorteile eindeutig für eine private Police.

  • Der Staat beteiligt sich bei Beamten mit einer Beihilfe direkt an den Kosten für Behandlungen und Medikamente, das gilt auch für Ehepartner und Kinder.
  • Entsprechend benötigt ein Beamter weder eine gesetzliche noch eine private Krankenvollsicherung, sondern nur eine Restkostenversicherung.
  • Da gesetzliche Krankenkassen solche Policen nicht anbieten, kommen ausschließlich private Versicherer mit einer speziellen PKV für Beamte infrage.
  • Diese können sich freuen: Die Versicherungen müssen nur einen Teil der Kosten übernehmen, deswegen verlangen sie preiswertere Prämien als bei einer gewöhnlichen Krankenvollsicherung.
  • Das trifft im Berufsleben genauso zu wie später in der Pension.

Auch aufgrund der besseren Leistungen sollten Beamte eine PKV vorziehen. Während gesetzliche Kassen neben den Basisleistungen nur wenige Zusatzleistungen anbieten dürfen, verfügen Privatversicherer über weitaus mehr Flexibilität und nutzen diese aus. Sie zahlen zum Beispiel höhere Zuschüsse für Zahnbehandlungen und ermöglichen Klinikaufenthalte im Einbettzimmer und mit Chefarztbehandlung. Zudem profitieren Versicherte davon, dass private Versicherungen Medizinern höhere Honorare zahlen. Das hat vielfach eine bevorzugte Behandlung der Patienten zur Folge, sie erhalten beispielsweise beim Facharzt rascher einen Termin. Viele Privatversicherer übernehmen auch die Kosten für teurere und bessere Behandlungen, welche gesetzliche Krankenkassen verweigern.

Den besten Tarif wählen

Beamte können sich zwischen einer Vielzahl an Beihilfe-Tarifen entscheiden. Angesichts deutlicher Unterschiede bei den Prämien und den Leistungen sollten sie einen intensiven Vergleich durchführen, das lässt sich auf einem Vergleichsportal leicht bewerkstelligen. Dazu müssen sie nur alle wichtigen Eckdaten angeben. Die Prämienhöhe errechnet sich unter anderem am Alter und am Gesundheitszustand, also an den Risiken für die Versicherer. Junge und Gesunde können auf einen besonders preiswerten PKV-Beitrag hoffen. Zudem hängt die Prämienhöhe von den gewünschten Leistungen ab. Dazu zählen die Höhe der Zuschüsse für Zahnbehandlungen, die Kostenübernahme von homöopathischen Behandlungen, die Erstattung von Ausgaben für eine Sehhilfe oder der Komfort bei einem Aufenthalt im Krankenhaus.

Zwei Aspekte verdienen ebenfalls Erwähnung, mit ihnen lassen sich die Kosten für eine Versicherung senken: die Selbstbeteiligung und die Beitragsrückerstattung. Versicherte können vereinbaren, dass sie jedes Jahr einen bestimmten Betrag selbst zahlen, beispielsweise 250 Euro. Alle darüber hinausgehenden Rechnungssummen begleicht die PKV für Beamte. Das honoriert die Versicherung mit reduzierten Beiträgen und lohnt sich, wenn Versicherte in einem Jahr keine Leistungen oder nur kostengünstige Leistungen in Anspruch nehmen. Zweitens bieten viele Versicherungen eine jährliche Beitragsrückerstattung an, wenn die Versicherungsnehmer in dem jeweiligen Zeitraum keine Kosten verursacht haben. Ausgenommen sind meist Vorsorgeuntersuchungen und die professionelle Zahnreinigung: Diese Leistungen dürfen Beamte wahrnehmen und erhalten dennoch eine Beitragsrückerstattung. Bei einem Vergleich interessiert, was für eine Summe Versicherer offerieren. Bei den besten Anbietern handelt es sich um einen attraktiven Betrag, mit dem sich die Gesamtausgaben für die PKV enorm minimieren lassen.

PKV ergänzt Beihilfe der Beamten

Während Arbeitnehmer erst bei Überschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze in die Private Krankenversicherung wechseln können, schließt ein Beamter eine Krankenversicherung bei einem privaten Versicherungsunternehmen standardmäßig ab und ergänzt so die Leistungen, die er vom Staat als Beihilfe zu seinen Krankheitskosten erhält.

  • Einer der wesentlichen Grundsätze des Berufsbeamtentums ist die Fürsorgepflicht des Dienstherrn für seine Beamten und deren Familien.
  • Neben einer angemessenen Besoldung gehört dazu auch die Unterstützung bei Krankheit.
  • Beamte, Beamtenanwärter und Richter haben deshalb das Recht auf Beihilfe zu den Kosten, die durch Krankheit, Pflegebedürftigkeit, Tod und Geburtsfälle entstehen.
  • Soldaten erhalten Beihilfe, soweit sie nicht die freie Heilfürsorge durch Truppenärzte genießen.

Der Beihilfe-Anspruch ist für Bundes- und Landesbeamte nicht einheitlich geregelt. Er beträgt in der Regel 50 % der erstattungsfähigen Kosten für aktive Beamte. Wer verheiratet ist und mindestens zwei Kinder hat, erhält 70 %, ebenso Beamte im Ruhestand sowie Ehe- oder Lebenspartner von Beamten, die nicht selbst sozialversicherungspflichtig arbeiten. Für beihilfeberechtigte Kinder beträgt die Erstattung sogar 80 %. Das klingt zwar viel, aber wer bei einer ernsten Erkrankung auf der Hälfte der Behandlungskosten sitzen bleibt, gerät selbst bei umfangreichen Rücklagen schnell in finanzielle Not. Eine Blinddarm-OP für 2.000 EUR lässt sich vielleicht noch verkraften, aber bei umfangreichem Zahnersatz werden leicht mehr als 10.000 EUR fällig. Eine Krebsbehandlung kann sogar weit mehr als 100.000 EUR kosten. Die Absicherung über eine spezielle Private Krankenversicherung Beamter ist also sehr wichtig.

Private Krankenversicherer bieten speziell angepasste Beihilfe-Tarife

Will ein Beamter eine Krankenversicherung abschließen, findet er bei allen privaten Versicherungsunternehmen besondere Tarife, die auf das besondere Zusammenspiel zwischen Beihilfe und Privater Krankenversicherung (PKV) abzielen. Versicherungstechnisch funktioniert das in der Weise, dass die Leistungen aus der Beihilfe als Selbstbeteiligung in der Privatversicherung vereinbart werden. Damit ist sichergestellt, dass Beihilfe und privater Versicherungsschutz zusammen die Krankheitskosten im vollen bzw. im vertraglich vereinbarten Umfang abdecken.

Die hohe Selbstbeteiligung von 50 % bis 80 % der Krankheitskosten führt dazu, dass ein Beamter seine Krankenversicherung zu einem sehr günstigen Preis erhalten kann. Diese Beitragsreduzierung ist aber auch nötig, denn anders als ein Arbeitnehmer erhält der Beamte keinen Zuschuss des Arbeitgebers zum Versicherungsbeitrag. Die Beihilfe ersetzt also gewissermaßen den Arbeitgeberanteil am Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung oder alternativ den Zuschuss zur Privaten Krankenversicherung.

Leistungspakete mit geringen Unterschieden

Die Leistungen, die ein Beamter in seiner Krankenversicherung vereinbaren kann, unterscheiden sich zwischen den verschiedenen Unternehmen in den Kernbereichen der Gesundheitsvorsorge nicht wesentlich. Sie alle knüpfen an die Vorschriften für die Beihilfe an und definieren erstattungsfähige Leistungen entsprechend. Anders als in der gesetzlichen Krankenversicherung sind das meist auch Wahlleistungen wie Chefarztbehandlung und Zweibettzimmer im Krankenhaus. Wer Wert auf die Versicherung besondere Behandlungsformen wie Homöopathie oder Psychotherapie legt, sollte aber genau vergleichen, denn hier gibt es Unterschiede, mit denen sich die einzelne PKV Anbieter vom Markt abheben wollen.

Langfristige Preisentwicklung beobachten

Wer sich für einen privaten Krankenversicherer entscheidet, bindet sich langfristig. Zwar ist ein Wechsel theoretisch möglich, und dabei können in begrenztem Umfang auch bereits gebildete Alterungsrückstellungen auf den neuen Versicherer übertragen werden. Alterungsrückstellungen sind Beträge, die dafür angespart werden, dass die Versicherung nicht allein durch Älterwerden und das deswegen erhöhte Krankheitsrisiko teurer wird. Sie dienen der Beitragsstabilität der PKV im Alter. In der Praxis wird dieses Recht aber ausgehöhlt, denn der neue Versicherer legt seiner Kalkulation das Eintrittsalter des Versicherten bei Vertragsbeginn und den aktuellen Gesundheitszustand zugrunde. Wer also aktuell erkrankt ist oder gravierende Vorerkrankungen erlitten hat, wird es schwer haben, einen neuen Vertrag abzuschließen.

Wichtig ist es, sich nicht von günstigen Einstiegspreisen locken zu lassen. Das gilt ganz besonders für Beamtenanwärter. Sie sollten darauf achten, ob der angebotene Preis bereits Alterungsrückstellungen enthält. Ist in einem Anwärter-Tarif keine Alterungsrückstellung kalkuliert, wird der Wechsel nach Übernahme in ein unbefristetes Beamtenverhältnis unverhältnismäßig teuer.

Aber auch wer bereits Beamter auf Lebenszeit ist, sollte Versicherer, deren Leistungen Preise genau vergleichen. Die Finanzkraft eines Unternehmens wird durch sogenannte Ratings festgestellt. Ein Unternehmen mit gutem Rating wird voraussichtlich Beiträge eher stabil halten können als ein finanziell schwacher Versicherer. Neben dem Rating kann auch ein Blick auf die Beitragsentwicklung der Vergangenheit einen Anhaltspunkt dafür geben, ob in Zukunft mit überproportionalen Beitragssteigerungen zu rechnen ist. Generell sind Preisanpassungen auch bei gut aufgestellten Versicherern wahrscheinlich. Die Kosten des Gesundheitswesens steigen unter anderem durch medizinischen Fortschritt, aber auch durch die demografische Entwicklung der Bevölkerungsstruktur. Maßnahmen zur Kostendämpfung wirken fast ausschließlich auf die gesetzlichen Krankenkassen und entlasten nicht die Privatpatienten, die damit wesentlich zur Finanzierung des Gesundheitssystems beitragen.

Krankenpolice für Beamte

Wie jeder Bürger in Deutschland brauchen auch Beamte auf Widerruf, so genannte Beamtenanwärter, eine Krankenversicherung. Die Stellung als Beamtenanwärter unterscheidet sich von der eines Beamten. Deshalb ist für Beamtenanwärter die Krankenversicherung anders gestaltet, als sie es für Beamte ist.

Beamte sind in ihrer beruflichen Stellung unkündbar und erfahren die Fürsorge ihres Dienstherrn. Bei Beamten auf Widerruf gibt es hier noch ein paar Unterschiede.

  • Denn ein Beamtenverhältnis auf Widerruf kann zu jeder Zeit durch den Dienstherrn widerrufen werden.
  • Läuft alles normal und ohne Komplikationen, endet die Zeit als Beamtenanwärter mit dem endgültigen Bestehen der Laufbahnprüfung.
  • Während der Zeit als Beamtenanwärter gibt es Dienstbezüge vom Dienstherrn und dazu auch die so genannte Beihilfe.
  • Sie ist ein untrennbarer Bestandteil der Beamtenvergütung und steht den Beamten auf Probe laut Gesetzgeber zu.
  • Denn sie basiert auf dem staatlich so gewollten besonderen Treuverhältnis zwischen den Beamten und ihren Dienstherrn.

Mit seiner der Beihilfe steht der Dienstherr für einen Teil der Krankheitskosten seines Beamten oder Beamtenanwärters ein. Ist der Beamtenanwärter oder Referendar jung und noch nicht verheiratet, dann zahlt der Dienstherr auf Antrag insgesamt 50 Prozent der Kosten.

Pflicht zu Absicherung

Am Anfang ihrer Laufbahn sind die meisten Beamtenanwärter noch jung und deshalb gesund. Das hat in der Vergangenheit oft dazu geführt, dass sich viele junge Beamte auf Zeit nicht zusätzlich versichert haben. Da sie selten, manchmal sogar Jahre lang, nicht zum Arzt gingen, kaum ernsthaft erkrankten und außerdem für die Hälfte der Kosten im Falle einer Krankheit Beihilfe bekamen, ließen sie sich dazu verleiten, auf eine zusätzliche Krankenversicherung zu verzichten. Sie hatten damit keine Krankenpolice, die für die Restkosten einsprang. Seit dem Jahr 2009 ist ein solcher Verzicht nicht mehr möglich. Denn seitdem besteht ab dem Eintritt in den Dienst zur Vorbereitung auf die Beamtenlaufbahn für Beamte auf Probe die allgemeine Krankenversicherungspflicht.

Reichen Beamtenanwärter zum ersten Mal einen Antrag zur Übernahme ihrer nachgewiesener Krankheitskosten bei der Beihilfestelle ein, müssen sie einen schriftlichen Nachweis vorlegen. Bescheinigung muss Aufschluss darüber geben, dass eine Restkostenversicherung abgeschlossen wurde. Dabei können Beamtenanwärter die Krankenversicherung selbst wählen. Sie müssen bei der Wahl des Tarifes jedoch darauf achten, dass er bestmöglich auf die vom Dienstherrn gewährte Beihilfe passt. So könnten sich Beamtenanwärter für eine Krankenversicherung bei einer gesetzlichen Krankenkasse entscheiden. Allerdings bietet die GKV nur Vollkostentarife. Diese Tarife übernehmen die sämtliche medizinisch notwendigen Ausgaben nur in Form von Sachleistungen. Haben junge Beamtenanwärter einen solchen Tarif ausgewählt, dann zahlt die Beihilfestelle die Aufwendungen nur noch in ein paar Ausnahmefällen, da alle Ausgaben bereits durch die GKV gedeckt sind. Außerdem ist ein Tarif bei den gesetzlichen Kassen für Beamte auf Widerruf teuer. Denn sie sind freiwillig in der GKV versichert und müssen den Beitrag, der sich am Bruttogehalt orientiert, allein stemmen. Das bedeutet, sie müssen sowohl für den Beitragsanteil des Arbeitgebers als auch für den eigenen Beitragsanteil aufkommen.

Private Krankenversicherungen

Die privaten Krankenkassen haben sich mit ihren Angeboten auf die Bedürfnisse von Beamtenanwärtern und Beamten auf Probe eingestellt. Sie legen für diese Zielgruppe passende Tarife auf, die auf die besonderen Anforderungen zugeschnitten sind. In der Regel bieten die privaten Krankenversicherer Tarife, die günstiger sind als die in einer gesetzlichen Kranken- oder Ersatzkasse. Die Versicherung von privaten Anbietern heißt Restkostenversicherung. Sie ist so aufgelegt, dass sie nur immer den Teil der Kosten für die Gesunderhaltung abdeckt, der nicht schon von der Beihilfe bezahlt wird. Außerdem sind die Tarife der PKV schon allein dadurch günstig, weil sie für junge und gesunde Versicherte aufgelegt werden.

Ein Beamter auf Probe, der keine Vorerkrankungen hat und gesund ist, kommt bei einem Tarif mit einem normalen Leistungsumfang und einer entsprechenden Selbstbeteiligung auf knapp unter 100 Euro Monatsprämie. Diese Tarife sind deshalb so günstig, weil bei einem Beamtenanwärter die Krankenversicherung noch keine Altersrückstellungen bilden muss. Bis der Beamte auf Probe in ein echtes Beamtenverhältnis übernommen wird, kann nämlich noch viel passieren. Bei einigen Anwärtern entwickeln sich Berufswünsche anders als geplant und sie schwenken noch während des Referendariats in eine andere Richtung um. Wird der Beamte auf Probe dann später doch kein Lebenszeitbeamter, dann hat er wenigstens für die Restkostenpolice nicht zu viel Geld ausgegeben.

Gute Angebote wählen

Die Anbieter von Restkostenpolice schnüren unterschiedliche Tarife und Pakete. Die Krankenversicherung für Beamtenanwärter funktioniert als Basisversicherung der PKV oder als Komforttarife, Angebote ohne Selbstbeteiligung und Tarife, bei denen der Beamtenanwärter die Krankenversicherung durch eine Selbstbeteiligung billiger bekommen kann. Auch Angebote mit zahlreichen Extraleistungen bieten die privaten Krankenversicherer. Diese Tarife kosten dann allerdings auch etwas mehr. Welches der beste Tarif ist, lässt sich nicht absolut sagen. Gesunde Kunden ohne Vorerkrankung finden preiswerte Policen, wenn sie bereit sind, einen Teil der Kosten bei einer Krankheit durch Selbstbeteiligung selber zu tragen. Bei der Wahl der Selbstbeteiligung sollten Beamtenanwärter genau hinsehen. Es ist sinnvoller einen Tarif zu wählen, der bei jeder Behandlung eine kleine Summe verlangt. Tarife, bei denen der Versicherte jedes Jahr erst einmal so lange selbst zahlen muss, bis die Selbstbeteiligung abgezahlt ist, bergen bei schweren Erkrankungen teure Risiken.

Schutz bei Krankheit für Beamte

Beamte und Pensionäre müssen ihre Krankheitskosten mit einer Krankenversicherung für Beamte absichern. Für alle Kosten rund um die Gesundheiterhaltung und Vorsorge erhalten sie zwar eine Unterstützung von ihrem Dienstherrn, dem deutschen Staat. Da jedoch ein Teil an Kosten am Ende übrig bleibt, ist auch für Beamte eine eigene Krankenversicherung unbedingt notwendig. Das Besondere an einer Krankenversicherung für aktive Beamte oder für Beamte im Ruhestand (Pensionäre) ist, dass für sie das übliche System der gesetzlichen Krankenversicherung genau so wenig passt, wie eine normale private Krankenversicherung. Beamte stehen nämlich in einem ganz besonderen Verhältnis zu ihrem Dienstherrn, dem so genannten öffentlich-rechtlichen Treueverhältnis. Das heißt, dass der Dienstherr für das Wohlergehen seiner Beamten aufkommen muss. Je nach Arbeitgeber, Bund, Länder oder Kommunen, erhalten Beamte und Pensionäre deshalb im Fall einer Krankheit entsprechende finanzielle Hilfe und Unterstützung. Diese wird Beihilfe genannt und umfasst in der Regel 50 bis 80 Prozent der Kosten.

Was darüber hinaus für den Schutz der Gesundheit übrig bleibt, muss von den Staatsdienern auf eigene Kosten abgesichert werden. Von den privaten Krankenversicherungsgesellschaften gibt es dafür spezielle Beihilfetarife.

  • Unabhängig von ihrem Gehalt können sich Beamte dafür entscheiden, gesetzlich oder privat krankenversichert zu werden.
  • Zwar besteht in der gesetzlichen Krankenversicherung, der GKV, für Beamte keine Versicherungspflicht.
  • Entscheiden sie sich jedoch für die gesetzliche Krankenversicherung, dann werden sie dort als ein freiwilliges Mitglied geführt.
  • In einer gesetzlichen Krankenkasse besteht weder für Beamte noch für Pensionäre Anspruch auf Beihilfe.
  • Das ist in der Regel auch gar nicht nötig, weil die gesetzliche Krankenversicherung die Kosten für die medizinische Behandlung meist in voller Höhe ersetzt.

Die monatliche Beitragshöhe für einen in der gesetzlichen Kasse freiwillig versicherten Beamten oder Pensionär orientiert sich am jeweils geltenden allgemeinen Beitragssatz in der GKV. Erhebt die von ihm gewählte gesetzliche Kasse einen Zusatzbeitrag, muss der Beamte auch diesen zahlen. Die Beiträge werden, wie bei jedem anderen Mitglied auch, bis zur aktuell gültigen Beitragsbemessungsgrenze erhoben. Das ist auch die Beitragsgrenze, denn alles, was darüber hinaus verdient wird, bleibt beitragsfrei. Beamte müssen außerdem ihren Beitrag allein zahlen. Ein Zuschuss vom Arbeitgeber oder dem Dienstherrn ist nicht vorgesehen.

Weil ein Beamter in der gesetzlichen Kasse keinen Arbeitgeberzuschuss erhält, ist für ihn eine private Krankenversicherung oft viel günstiger als die gesetzliche Kasse. Wenn sich der Beamte jedoch dazu entschließt, in die private Krankenversicherung zu wechseln, muss er sich dafür jedoch von der gesetzlichen Krankenversicherung befreien lassen. Einmal entschieden, ist diese Befreiung unwiderruflich. Wie bei allen anderen privat Versicherten richtet sich der Beitrag sich nach dem Alter und dem individuellen Risiko des versicherten Beamten. Auch für seine Partnerin und für seine Kinder bekommt ein Beamter oder Pensionär anteilige Zuschüsse vom Dienstherrn. Alle Kosten, die darüber hinaus für die Gesundheitsvorsorge von Partner und Kindern anfallen, müssen extra abgesichert werden. Dafür gibt es ebenfalls einen Tarif in der Krankenversicherung für Beamte.

Das leisten Krankenversicherungen für Beamte

Die Angebote in der privaten Krankenversicherung für Beamte sind weitestgehend standardisiert. Sie sind meist mit den Regeln zur Beihilfe öffentlicher Arbeitgeber abgestimmt. Beamte und Pensionäre sollten beim Leistungsumfang darauf achten, dass die anteiligen Kosten für die ärztliche Behandlung, Medikamente, Heil- und Hilfsmittel vom Tarif vollständig abgedeckt werden. Leistungseinschränkungen sollte es auch nicht bei der Psychotherapie geben. Bei der Zahnbehandlung und dem Zahnersatz sollte es Höchstgrenzen bei den Kosten nur in den ersten Versicherungsjahren geben. Sinnvoll für die Zahnbehandlung ist eine vollständige Kostenübernahme, für Zahnersatz eine Erstattung zu 80 Prozent. Natürlich können Sie als Beamter auch den Krankenversicherer wechseln und dabei die Altersrückstellungen Ihrer PKV mitnehmen.

Beamtenanwärter müssen Restkosten sichern

Obwohl sie zu ihren Dienstbezügen vom Dienstherren Beihilfe bekommen, ist die PKV auch für Beamtenanwärter sinnvoll. Die Beihilfe gehört als fester Bestandteil zur Vergütung eines jeden jungen Anwärters auf den Beamtenstatus. Basis für diese Regelung ist das Treuverhältnis, das zwischen Dienstherren und Beamten bestehen und gefördert werden soll.

Der Dienstherr übernimmt mit der von ihm gezahlten Beihilfe seinen Anteil an den Kosten einer Erkrankung, die den Beamten während und außerhalb seiner Dienstzeit treffen könnte. Bei einem jungen Beamten auf Widerruf, der noch nicht verheiratet ist und keine eigenen Kinder hat, beträgt diese Beihilfe 50 Prozent an allen anfallenden Kosten der Gesundheitsversorgung.

  • Junge Anwärter auf den Status eines Beamten haben sich in den vergangenen Jahren durch diese Beihilfe ausgesprochen sicher gefühlt.
  • Weil damit die Hälfte der Krankheitskosten ohnehin abgedeckt war und sie sich in der Regel jung und gesund fühlten, haben sie oft auf eine zusätzliche Absicherung, wie etwa eine PKV für Beamtenanwärter, verzichtet.
  • Seit dem Jahr 2009 ist ein solches Vorgehen jedoch nicht mehr möglich.
  • Seit dem Jahr besteht auch für junge Menschen und für Absolventen von Hoch- und Fachschulen, die in den Vorbereitungsdienst für Beamte eintreten, gesetzlich eine Pflicht, sich für die verbleibenden Restkosten von 50 Prozent zu versichern.
  • Diese allgemeine Pflicht zu Krankenversicherung ist verbindlich und muss nachgewiesen werden.

Beamtenanwärter müssen eine Bescheinigung darüber ablegen, dass sie eine so genannte Restkostenversicherung abgeschlossen haben. Das muss spätestens dann passieren, wenn sie das erste Mal zu ihrer Beihilfestelle gehen und dort einen Gesuch auf Übernahme von Krankheitskosten einreichen.

Das System der Krankenversicherung, in dem sich Beamtenanwärter absichern können, ist ihnen nicht fest vorgeschrieben. Grundsätzlich haben Anwärter auf Beamtenstatus und Referendare ein Wahlrecht, sich in der GKV als Mitglieder anzumelden oder die PKV für Beamtenanwärter zu nutzen. Sie müssen nur darauf achten, dass sie für ihre Zwecke einen Tarif wählen, der genau auf die Vorleistungen der vom Dienstherren gewährten Beihilfe passt. In der GKV gibt es nur die so genannten Vollkostentarife. Diese Tarife übernehmen alle Aufwendungen, die medizinisch notwendig sind, ausschließlich als Sachleistungen. Schließt der Beamte auf Probe einen solchen gesetzlichen Tarif ab, dann zahlt die Stelle für die Beihilfe ihre Leistungen nur noch in absoluten Ausnahmefällen. Denn alle Kosten der Krankheit sind ja vom GKV Volltarif abgedeckt. Ein anderes Problem für den Beamtenanwärter ist, dass er, wenn er auf Antrag in der GKV freiwillig versichert ist, die Beitragsanteile sowohl für den Arbeitgeber als auch für sich selbst als Arbeitnehmer tragen muss. Das macht die gesundheitliche Absicherung in der gesetzlichen Kasse teuer und ist ein echter Nachteil gegenüber den PKV für Beamtenanwärter.

Private sind preiswerter

Mit einer privaten Krankenversicherung ist der Schutz für Beamte auf Probe wesentlich billiger zu haben. Die Restkostenversicherung, so heißt auch die PKV für Beamtenanwärter, deckt passgenau den Teil der Ausgaben ab, der von der Beihilfe nicht übernommen wird. Wie preiswert die Tarife in der PKV sind, hängt von persönlichen Umständen, wie dem Eintrittsalter und den gesundheitlichen Voraussetzungen sowie den Vorerkrankungen des Kunden ab. Für junge und sehr gesunde Beamtenanwärter gibt es bereits Tarife mit monatlichen Prämien, die weit unter 100 Euro liegen. Der Beitrag pro Monat ist auch deshalb günstig, weil bei den Beamten auf Probe im gewählten Tarif noch keine Rückstellungen für das Alter aufgebaut werden müssen. Bevor ein Beamter auf Widerruf endgültig in ein unwiderrufliches Beamtenverhältnis wechselt, kann nämlich einiges passieren. Einige Beamtenanwärter entwickeln im Laufe dieses Vorbereitungsdienstes oder während eines Referendariats alternative Berufswünsche und scheiden vor der Übernahme aus. Wer aus unterschiedlichen Gründen später kein Beamter auf Lebenszeit wird, der hat mit der Restkostenpolice der PKV für Beamtenanwärter wenigstens kein Geld vergeudet.

Den besten Tarif auswählen

Jeder Beamte auf Probe möchte natürlich den für sich besten Tarif in der PKV auswählen. Doch bei den Restkostenversicherungen ist es wie bei jeder Police in der Krankenversicherung. Was für den einzelnen Kunden das beste und günstigste Angebot ist, lässt sich nicht eindeutig sagen. Dafür gibt es in der PKV zu viele unterschiedliche Leistungspakete. Grob einteilen lassen sie sich in Basistarife, die nur das wirklich notwendige abdecken und in Komforttarife, die ein breites Spektrum an Leistungen für den Kunden bieten. Außerdem gibt es Tarife mit unterschiedlich hohen Selbstbeteiligungen und solche, bei denen der Kunde jeden Euro seiner Aufwendungen ersetzt bekommt. Auch für diverse Extraleistungen existieren zahlreiche Tarife.

Die meisten Beamtenanwärter und Referendare möchten bei den Kosten für ihre PKV sparen. Die Prämien für preiswerte Tarife senken sie noch einmal mit der Wahl von Selbstbeteiligungen. Bei solchen Tarifen sollte der Kunde allerdings genau hinschauen. So gibt es in der PKV Versicherer, bei denen ein Kunde in jedem Jahr als Selbstbehalt eine vereinbarte Höhe übernimmt. Er muss bis zu diesem Grenzbetrag sämtliche Aufwendungen aus der eigenen Tasche zahlen. Für normale Krankheiten, wie ein Schnupfen oder eine Magenverstimmung, mag das keine schlechte Wahl sein. Trotz bereits bei größeren Krankheiten, wie etwa einen Knochenbruch, kann eine Selbstbeteiligung hundert Euro betragen. Eine gute Wahl ist ein Selbstbeteiligungstarif, der bei jeder Behandlung, ganz gleich, ob Arztkonsultation, Medikament oder Krankenhaus, einen kleinen Teil als Beteiligung vorsieht.

PKV ergänzt die Beihilfe für Beamte

Neben der staatlichen Beihilfe schließen die Beamten eine Krankenversicherung ab, die ganz speziell auf ihre Bedürfnisse zugeschnitten sein muss, damit sich Beihilfe und privater Versicherungsschutz perfekt ergänzen.

Ein Vergleich der Anbieter, der gebotenen Leistungen und Preise, aber auch der finanziellen Stärke der Krankenversicherer ist wichtig, um langfristig eine gute Entscheidung zu treffen.

  • Einer der wesentlichen Grundsätze des Berufsbeamtentums ist die Fürsorgepflicht des Dienstherrn für seine Beamten als Gegenstück zur Treuepflicht des Beamten gegenüber dem Staat.
  • Auch im Krankheitsfall, bei Pflegebedürftigkeit und Tod muss der Staat für die Beamten und ihre Familien sorgen.
  • Zum Teil geschieht das über die freie Heilfürsorge, die aktive Soldaten und in einigen Bundesländern auch Polizisten genießen.
  • Für die große Mehrzahl der Beamten und auch für die hauptberuflichen Richter gibt es aber eine Beihilfe, mit denen sich der Dienstherr an den Krankheitskosten beteiligt.

Die Beihilfe hat unterschiedliche Rechtsgrundlagen im Bundes- und jeweiligen Landesrecht und ist deshalb nicht überall einheitlich gestaltet. Im Normalfall kann man davon ausgehen, dass ein aktiver Beamter mindestens 50 % Beihilfe erhält. Wer verheiratet ist oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebt und mindestens zwei Kinder hat, erhält 70 %. Der Partner ohne eigenes Einkommen ist ebenfalls beihilfeberechtigt mit 70 % Kostenanteil, für die Kinder sind es sogar 80 %. Beamte im Ruhestand erhalten wiederum 70 %.

An welchen Leistungen sich die Beihilfe beteiligt, ist in der jeweiligen Verordnung des Bundes oder der Länder geregelt. Die Leistungen für die Beamten gehen über das Maß der gesetzlichen Krankenversicherung meist deutlich hinaus. Während gesetzlich Versicherten mehr oder weniger nur eine Grundversorgung für das medizinisch Notwendige zusteht, bezuschusst die Beihilfe auch sogenannte Wahlleistungen des Krankenhauses wie Chefarztbehandlung und Unterbringung im Zweibettzimmer.

Private Ergänzung der Beihilfe ist existenziell wichtig

Auch wenn die Versorgung durch die Beihilfe zunächst attraktiv klingt, tun sich bei genauem Hinsehen gefährliche Versorgungslücken auf. Ein Beihilfe-Satz von nur 50 % wird niemanden vor Probleme stellen, der eine winterliche Erkältung behandeln lassen muss. Aber schon eine eher harmlose Operation am Blinddarm kostet mehrere tausend Euro, und eine Krebsbehandlung kann durchaus 100.000 EUR pro Jahr verschlingen. Da sind auch große Ersparnisse schnell aufgezehrt.

Die privaten Krankenversicherer bieten Beamten deshalb spezielle Tarife an, die exakt auf den Leistungsumfang der jeweiligen Beihilfe abgestimmt sind. Anders als bei Arbeitnehmern gilt für die PKV keine Gehaltsgrenze, um sich privat versichern zu dürfen. Versicherungstechnisch funktioniert die Beamten-Krankenversicherung so, dass die Vorleistung aus der Beihilfe wie eine Selbstbeteiligung in der PKV bewertet und im Vertrag vereinbart wird. Mit einer Selbstbeteiligung zwischen 50 % und 80 % ist es möglich, einen sehr günstigen Beitrag in der PKV zu kalkulieren. Der ermäßigte Beitragssatz ist aber auch nötig, denn Beamte erhalten, anders als Arbeitnehmer in der freien Wirtschaft, keinen Arbeitgeberzuschuss zu ihrem PKV-Beitrag. Der Arbeitgeberanteil wird durch die Beihilfe ersetzt. Aber auch ohne den Zuschuss erlaubt die Tarifkalkulation der privaten Versicherer den Beamten, einen umfassenden Gesundheitsschutz zu versichern und die Versorgung eines Privatpatienten zu erhalten.

PKV-Tarife für Beamte richtig vergleichen

Da die Leistungspakete der privaten Anbieter in der Beamten-Krankenversicherung an die jeweilige Verordnung über die Beihilfe anschließen, ergeben sich in den zentralen Bereichen wie ambulante und stationäre Behandlung keine großen Unterschiede zwischen den verschiedenen Versicherern. Wer alternative Heilmethoden wie Homöopathie gezielt versichern möchte oder sich für Leistungen im Bereich der Psychotherapie besonders interessiert, sollte aber die Angebote auch in den Randbereichen gezielt vergleichen.

Bei den Beiträgen können die Unterschiede dagegen erheblich sein. Online-Rechner im Internet erlauben auch anonyme Vergleiche auf Basis von Eintrittsalter, also dem Lebensalter des Versicherten bei Vertragsbeginn, und dem aktuellen Gesundheitszustand. Wer aber nur aktuelle Beiträge vergleicht, springt möglicherweise zu kurz. Interessant ist ein Blick in sogenannte Ratings, die Aufschluss geben über die finanzielle Stärke und Leistungsfähigkeit der Versicherer. Wer hier Stärken zeigt, kann möglicherweise Kostensteigerungen im Gesundheitswesen und ungünstige demografische Entwicklungen überstehen, ohne die Entwicklung des Schadenaufkommens über massive Beitragssteigerungen an seine Versicherten weitergeben zu müssen. Auch ein Blick auf die Beitragsentwicklung der Vergangenheit kann hierzu wichtige Anhaltspunkte liefern.

Besonderheiten der Krankenversicherung für Beamten-Anwärter

Auch wer noch nicht in ein Beamtenverhältnis auf Lebenszeit übernommen worden ist, hat bereits ein Anrecht auf Beihilfe. Allerdings gibt es hier Einschränkungen beim Zahnersatz, denn der Beamten-Anwärter hat keinen Beihilfe-Anspruch für Zahnprothesen, Kronen, Inlays und Implantate. Die private Beamten-Krankenversicherung für Anwärter muss auf diese Besonderheit Rücksicht nehmen.

Beim Vergleich der Tarif ist zudem wichtig zu wissen, ob der Anwärter-Tarif eine Alterungsrückstellung enthält. Dieser Beitragsteil ist für die normale PKV vorgeschrieben, denn er ist nötig, um die Kosten der Krankenversicherung unabhängig vom eigenen Älterwerden stabil zu halten. Bei Anwärtern kann der Versicherer aber darauf verzichten. Die Folge ist ein günstiger Einstiegspreis, mit dem aber ein Wechsel in einen teureren Tarif bereits vorprogrammiert ist. Der Anwärter sollte auch prüfen, ob der spätere Wechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung möglich ist.


Vanessa Bauer

Im Laufe meiner beruflichen Karriere habe ich gelernt, wie gesetzliche Krankenkassen arbeiten und wie private Versicherer ihre Tarife kalkulieren. Dadurch kann ich einschätzen, wovon in erster Linie die Versicherer profitieren, und wovon die Versicherten selbst.