Private Krankenversicherung: Häufige Fragen beantwortet

Vor einem Wechsel in die private Krankenversicherung (PKV) sollten Sie prüfen, ob Ihr Beruf und Ihr Versicherungsstatus den Wechsel erlauben. Danach sind die Leistungen des Tarifs, die Kosten für Angehörige und die langfristige Höhe der Beiträge entscheidend. In der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) richtet sich der Beitrag grundsätzlich nach dem Einkommen. In der PKV richten sich die Beiträge unter anderem nach dem Eintrittsalter und dem Gesundheitszustand. Auch der gewählte Schutz zählt.
Ein hohes Einkommen allein macht die PKV nicht für jeden passend. Auch die Lebensphase spielt eine Rolle. Entscheidend sind die Leistungen und Kosten des konkreten Vertrags sowie die Folgen, wenn sich Einkommen, Familie oder Berufsstatus ändern.
Wer darf in die PKV wechseln?
Selbstständige, Beamtinnen und Beamte sowie bestimmte weitere Personengruppen können sich grundsätzlich privat versichern. Angestellte dürfen wählen, wenn ihr regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt die gesetzliche Versicherungspflichtgrenze überschreitet. Es gilt die jeweils maßgebliche Versicherungspflichtgrenze. Wann der Wechsel möglich ist, hängt von den gesetzlichen Voraussetzungen und Ihrer persönlichen Situation ab.
Die Versicherungspflichtgrenze ist nicht mit der Beitragsbemessungsgrenze der GKV gleichzusetzen. Die Beitragsbemessungsgrenze legt fest, bis zu welchem Einkommen GKV-Beiträge berechnet werden. Wenn Ihr Einkommen nahe an einer dieser Grenzen liegt, prüfen Sie die Werte für das betreffende Jahr. Lassen Sie sich von der Krankenkasse bestätigen, ab wann Sie wechseln können.
Wie wird der Beitrag berechnet?
Im normalen PKV-Tarif hängt der Beitrag vor allem vom Eintrittsalter, dem Gesundheitszustand bei Vertragsabschluss und den gewählten Leistungen ab. Das laufende Einkommen bestimmt den Beitrag nicht unmittelbar. Bei der Gesundheitsprüfung fragt der Versicherer nach Gesundheitsangaben. Je nach Ergebnis kann er einen Risikozuschlag verlangen oder bestimmte Leistungen ausschließen.
Einen einheitlichen „typischen PKV-Beitrag“ gibt es deshalb nicht. Zwei Personen gleichen Alters können für unterschiedliche Tarife und Gesundheitsangaben verschiedene Beiträge zahlen. Vergleichen Sie deshalb konkrete Angebote. Prüfen Sie die geltende Selbstbeteiligung und welche Leistungen eingeschlossen sind. Klären Sie auch, welche Kosten Sie selbst tragen müssen.
Ein niedriger Einstiegsbeitrag allein sagt wenig über die langfristige Belastung aus. Rechnen Sie auch mögliche Kosten für Angehörige und spätere Beitragserhöhungen ein. Berücksichtigen Sie außerdem, wie sich Ihr Einkommen voraussichtlich entwickelt. Für Angestellte gehört außerdem der Arbeitgeberzuschuss in den Vergleich; bei Selbstständigen gelten andere finanzielle Voraussetzungen.
Welche Leistungen sind versichert?
Im Vertrag steht, welche Behandlungen die PKV erstattet und wie viel sie dafür zahlt. Die Bezeichnung „privat versichert“ sagt für sich genommen nicht, ob eine bestimmte Leistung enthalten ist. Prüfen Sie die Versicherungsbedingungen und den Tarif, bevor Sie von einer vollständigen Erstattung ausgehen.
Nach einer Behandlung erhalten Privat Versicherte in der Regel eine Rechnung, die sie beim Versicherer einreichen. Dieser prüft, ob sie zum Tarif passt. Erstattet der Versicherer die Rechnung nicht vollständig oder gar nicht, fragen Sie nach dem Grund. Bei Unklarheiten bitten Sie die Praxis um eine medizinische oder gebührenrechtliche Erklärung. Vergleichen Sie die Rechnung mit den Vertragsbedingungen, bevor Sie eine Behandlung oder einen Tarif als „voll erstattungsfähig“ einordnen.
Sind Angehörige mitversichert?
In der PKV braucht grundsätzlich jede versicherte Person einen eigenen Vertrag. Kinder und Ehe- oder Lebenspartner sind daher nicht automatisch beitragsfrei mitversichert. Das ist besonders wichtig, wenn eine Familie mehrere PKV-Beiträge zahlen muss oder ein Elternteil zeitweise weniger verdient.
Bei Eltern, die teils gesetzlich und teils privat versichert sind, gelten besondere Regeln für die beitragsfreie Familienversicherung des Kindes. Ob das Kind beitragsfrei in der GKV familienversichert bleiben kann, hängt unter anderem vom Einkommen und Versicherungsstatus der Eltern ab. Bei einer Geburt oder einem Wechsel des Elternteils sollten Sie die konkrete Familienkonstellation frühzeitig mit der Krankenkasse und dem Versicherer klären.
Können PKV-Beiträge steigen?
Ja. Der Versicherer bildet Alterungsrückstellungen. Das ist Geld, das er für höhere Behandlungskosten im Alter zurücklegt. Sie verhindern aber keine Beitragserhöhungen. Der Versicherer darf den Beitrag nach den gesetzlichen Regeln anpassen, wenn sich wichtige Berechnungsgrundlagen dauerhaft ändern. Das kann etwa passieren, wenn die Leistungsausgaben höher ausfallen als kalkuliert. Allein das Älterwerden oder eine Verschlechterung des persönlichen Gesundheitszustands reicht dafür nicht aus.
Prüfen Sie, warum der Beitrag steigt und welcher Tarif betroffen ist. Eine Erhöhung bedeutet nicht automatisch, dass ein Wechsel zu einem anderen Versicherer die beste Lösung ist. Ein anderer Tarif beim eigenen Versicherer kann eine Alternative sein, doch ein niedrigerer Beitrag geht möglicherweise mit veränderten Leistungen oder einer höheren Selbstbeteiligung einher.
Was tun bei einer Beitragserhöhung?
Fragen Sie zuerst Ihren Versicherer nach Tarifen mit vergleichbarem Schutz und lassen Sie sich die Unterschiede schriftlich erklären. Nach § 204 des Versicherungsvertragsgesetzes können privat Versicherte bei ihrem Unternehmen in einen Tarif mit gleichartigem Versicherungsschutz wechseln. Dabei werden erworbene Rechte und Alterungsrückstellungen angerechnet. Für zusätzliche Leistungen kann der Versicherer unter bestimmten Voraussetzungen eine Gesundheitsprüfung verlangen oder einen Zuschlag beziehungsweise einen Leistungsausschluss vereinbaren.
Beziehen Sie den Monatsbeitrag in den Vergleich ein. Prüfen Sie, ob der neue Tarif Leistungen kürzt. Achten Sie außerdem auf eine höhere Selbstbeteiligung und weitere Vertragsbedingungen. Ein Wechsel zu einem anderen Versicherer kann eine erneute Gesundheitsprüfung erfordern. Bei Verträgen ab 2009 lässt sich ein Teil der Alterungsrückstellungen übertragen; bei älteren Verträgen gelten andere Regeln. Lassen Sie sich vor einem externen Wechsel genau berechnen, welche Rückstellungen erhalten bleiben und welche Folgen der neue Vertrag hat.
Ist die Rückkehr in die GKV möglich?
Sie können nicht jederzeit frei in die GKV zurückkehren. Sie setzt grundsätzlich voraus, dass erneut Versicherungspflicht in der GKV entsteht. Bei Angestellten kann das etwa relevant werden, wenn das regelmäßige Einkommen unter die geltende Versicherungspflichtgrenze sinkt. Ob Sie zurückkehren können, hängt von Ihrem Versicherungsstatus und den gesetzlichen Voraussetzungen ab.
Für Personen, die das 55. Lebensjahr vollendet haben, gelten zusätzliche Hürden: Sie dürfen in den letzten fünf Jahren nicht gesetzlich versichert gewesen sein und müssen während mindestens der Hälfte dieses Zeitraums entweder versicherungsfrei, von der Versicherungspflicht befreit oder hauptberuflich selbstständig gewesen sein. Unter 55 zu sein, garantiert ebenfalls keine Rückkehr. Prüfen Sie mögliche Folgen eines Statuswechsels deshalb, bevor Sie Ihre Beschäftigung oder Selbstständigkeit ändern.
Was bedeuten Basis- und Standardtarif?
Der Basistarif ist ein gesetzlich geregelter Tarif der PKV. Für bestimmte Personen gelten besondere Aufnahme- und Beitragsregeln. Sein Höchstbeitrag liegt 2026 bei 1.017,19 Euro im Monat. Für bestimmte Fälle von Hilfebedürftigkeit kann sich der Beitrag halbieren; die konkrete Behandlung hängt vom Einzelfall ab.
Der Standardtarif steht nur einem begrenzten Kreis älterer Versicherter offen. Eine Voraussetzung ist, dass der PKV-Vertrag bereits am 31. Dezember 2008 bestand. Sein Höchstbeitrag liegt 2026 bei 848,62 Euro im Monat. Beide Tarife gelten nur für bestimmte Fälle. Ihre Höchstbeiträge begrenzen nicht die Beiträge in regulären PKV-Verträgen. Wenn die Kosten im eigenen Tarif zu hoch werden, fragen Sie den Versicherer, welche Wechselmöglichkeiten für Ihren Vertrag tatsächlich bestehen.