Warum die PKV für Beamte besonders günstig ist

Ich bin Vanessa Bauer, Gründerin von kvzentrale.com. Ich helfe Menschen, die Fragen rund um GKV und PKV haben oder Ihre Kasse bzw. Versicherung wechseln wollen.

Beamte zahlen für ihre private Krankenversicherung (PKV) häufig weniger als andere Privatversicherte: Mit der Beihilfe übernimmt der Dienstherr einen Teil bestimmter Behandlungskosten. Die PKV deckt meist nur den Rest ab.

Ein niedrigerer Beitrag als in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ist damit nicht garantiert. Entscheidend sind unter anderem Beihilfesatz, Tarif, Gesundheitszustand, Familiengröße und die Beihilferegeln des Dienstherrn.

Wie die Beihilfe den PKV-Beitrag senkt

Bei der individuellen Beihilfe beteiligt sich der Dienstherr an anerkannten Krankheitskosten. Eine PKV, die auf die Beihilfe abgestimmt ist, deckt den Anteil ab, den die Beihilfe nicht übernimmt. Sie brauchen deshalb oft keinen Tarif, der sämtliche Krankheitskosten absichert.

Für aktive Beamte beträgt der Beihilfesatz häufig 50 Prozent. Kinder erhalten typischerweise 80 Prozent. Für Beamte im Ruhestand und häufig auch für Ehe- oder Lebenspartner, die bei der Beihilfe berücksichtigt werden, gelten oft 70 Prozent. Bei aktiven Beamten steigt der Satz in vielen Fällen mit zwei oder mehr Kindern auf 70 Prozent. Diese Werte sind verbreitete Richtwerte, aber keine einheitliche Regel für alle Beamten.

Der Beitrag fällt niedriger aus, weil die PKV einen kleineren Anteil absichert. Einen pauschalen „Beamtenrabatt“ gibt es dabei nicht. Der Beitrag hängt weiterhin vom gewählten Tarif, vom Eintrittsalter und vom Gesundheitszustand ab.

Was die Beihilfe bei Behandlungskosten übernimmt

Wie viel Beihilfe und PKV zahlen, hängt davon ab, welche Behandlungskosten nach den geltenden Regeln für eine Beihilfe berücksichtigt werden und wie hoch Ihr persönlicher Beihilfesatz ist. Der PKV-Tarif kann den Teil abdecken, den die Beihilfe nicht übernimmt.

Das bedeutet nicht, dass der PKV-Monatsbeitrag halb so hoch ist wie ein Vollversicherungstarif. Die Höhe des Beitrags richtet sich nach dem Tarif und Ihren persönlichen Merkmalen. Außerdem erstattet die Beihilfe nur Kosten, die nach den geltenden Regeln beihilfefähig sind. Auch der PKV-Tarif muss die jeweilige Leistung abdecken. Selbstbehalte und Zuzahlungen können deshalb beim Versicherten bleiben. Das gilt auch für nicht erstattete Rechnungsanteile.

Warum Beihilfevorschriften je nach Dienstherr variieren

Bund und Länder legen unterschiedliche Beihilfevorschriften fest. Sie können sich beim Beihilfesatz und bei den Kosten unterscheiden, die sie erstatten. Auch zusätzliche, selbst gewählte Leistungen im Krankenhaus sind nicht überall gleich geregelt. Die Regeln für Selbstbehalte und Zuzahlungen unterscheiden sich ebenfalls.

Prüfen Sie deshalb Ihren persönlichen Beihilfebescheid, bevor Sie einen Tarif abschließen, oder fragen Sie bei der zuständigen Beihilfestelle nach. Achten Sie besonders darauf, welcher Prozentsatz für Sie und Ihre Angehörigen gilt und welche Kosten die Beihilfe tatsächlich berücksichtigt. Wenn Sie heiraten oder ein Kind bekommen, sollten Sie die Absicherung erneut prüfen. Dasselbe gilt beim Eintritt in den Ruhestand.

PKV und GKV vergleichen

Beamte mit Beihilfeanspruch sind grundsätzlich von der Versicherungspflicht in der GKV befreit und können die PKV oder eine freiwillige GKV-Mitgliedschaft prüfen. Bei individueller Beihilfe passt die PKV ihren Tarif an den ungedeckten Anteil an. In der freiwilligen GKV richtet sich der Beitrag dagegen nach den Regeln der gesetzlichen Krankenversicherung.

Einige Länder bieten eine pauschale Beihilfe an. Dabei beteiligt sich der Dienstherr unter bestimmten Voraussetzungen an den Beiträgen zur Krankenversicherung. Das kann die GKV für Beamte attraktiver machen. Die pauschale Beihilfe folgt jedoch eigenen Landesregeln und ist nicht einfach mit der individuellen Beihilfe gleichzusetzen. Prüfen Sie vor einer Entscheidung, ob Ihr Dienstherr sie anbietet und welche Folgen die Wahl hat. Sie kann im Regelfall unwiderruflich sein; zudem erstreckt sie sich nicht auf die Pflegeversicherung.

Als Familie sollten Sie die gesamten Kosten vergleichen. In der GKV können Angehörige unter bestimmten Voraussetzungen beitragsfrei familienversichert sein. In der PKV braucht jedes versicherte Familienmitglied einen eigenen Tarif. Zugleich können Kinder und bestimmte Angehörige Beihilfe erhalten. Ob die PKV für eine Familie günstiger ist, hängt daher von Zahl der Kinder, Einkommen und Beihilfeanspruch ab.

Wann die PKV weniger günstig ist

Der niedrige Restkostenanteil macht die PKV nicht in jeder Lebenslage zur preiswertesten Wahl. Bei Teilzeit oder niedriger Besoldung kann ein PKV-Beitrag einen größeren Teil des Einkommens beanspruchen. Eine größere Familie kann die GKV wegen der möglichen beitragsfreien Familienversicherung günstiger machen. Auch eine gesundheitliche Vorgeschichte kann den PKV-Beitrag beeinflussen.

Wenn Sie neu verbeamtet werden und Vorerkrankungen haben, sollten Sie sich früh über die Öffnungsaktion der PKV informieren. Für teilnehmende Versicherer gelten besondere Aufnahmebedingungen; dazu gehört nach den üblichen Regelungen eine Frist von sechs Monaten ab Beginn des Beamtenverhältnisses. Der Risikozuschlag ist bei diesen Fällen auf höchstens 30 Prozent begrenzt. Prüfen Sie die konkreten Teilnahmebedingungen, bevor Sie Anträge stellen.

Der Beihilfesatz steigt für Versorgungsempfänger häufig, sodass der ergänzend zu versichernde Anteil sinken kann. Gleichzeitig bleibt der PKV-Beitrag von Tarif und individuellen Merkmalen abhängig. Eine niedrigere Restkostenquote bedeutet deshalb nicht automatisch, dass der Beitrag im Alter sinkt.

PKV-Tarif passend zur Beihilfe auswählen

Vergleichen Sie PKV-Angebote anhand des Beihilfesatzes, den der Tarif absichern soll. Prüfen Sie außerdem, welche Leistungen der Tarif bei ambulanten Behandlungen, im Krankenhaus und bei Arznei- oder Hilfsmitteln vorsieht. Ein Beihilfeergänzungstarif kann Lücken zwischen Beihilfe und Haupttarif schließen, erhöht aber den Beitrag.

Vergleichen Sie immer den Gesamtaufwand. Dazu gehören neben dem PKV-Beitrag auch die Pflegepflichtversicherung und mögliche Selbstbehalte. Rechnen Sie außerdem Kosten ein, die weder Beihilfe noch Tarif erstatten. Ein günstiger Monatsbeitrag allein sagt wenig über den Schutz aus, wenn wichtige Leistungen fehlen oder hohe Eigenanteile entstehen.

Lassen Sie sich außerdem die Berechnung für Ihre konkrete Situation erstellen. Dafür benötigen Versicherer mindestens Ihren Beihilfesatz und Ihr Alter. Außerdem brauchen sie Angaben zu Ihrer Gesundheit und Familie sowie zum gewünschten Leistungsumfang. Vergleichen Sie diese Rechnung mit der freiwilligen GKV und berücksichtigen Sie dabei eine mögliche pauschale Beihilfe.